Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/853
Grunddaten
- Betreff:
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Vertrauenspersonen für den Ausschuss beim Amtsgericht Greifswald zur Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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31.03.2008
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Sachdarstellung
Gemäß § 40 Abs. 1 GVG tritt bei jedem Amtsgericht alle fünf Jahre ein Ausschuss zusammen, der die Schöffen und Hilfsschöffen für die nächsten fünf Geschäftsjahre wählt (§ 42 GVG). Der Ausschuss besteht nach § 40 Abs. 2 GVG aus einem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer. Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes gewählt.
Wenn der Amtsgerichtsbezirk, wie in unserem Fall, mehrere Verwaltungsbezirke oder Teile mehrerer Verwaltungsbezirke umfasst, so bestimmt nach § 40 Abs. 3 Satz 3 GVG das Innenministerium als zuständige oberste Landesbehörde die Zahl der Vertrauenspersonen, die von den Vertretungen dieser Verwaltungsbezirke zu wählen sind.
Mit Schreiben vom 15. Januar 2008 hat das Innenministerium mitgeteilt, dass die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald insgesamt 4 Vertrauenspersonen zu wählen hat. Die zu wählenden Vertrauenspersonen können auch der Vertretungskörperschaft angehören, die sie wählt. Durch das Innenministerium ist in dem vorgenannten Schreiben auch gleichzeitig darauf hingewiesen worden, dass es zweckmäßig ist, für die Vertrauenspersonen Stellvertreter zu wählen. Die Vertrauenspersonen sind verpflichtet anzunehmen.
Die Vertrauenspersonen werden nach § 40 Abs. 3 Satz 1 GVG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl von der Vertretung des dem Amtsgerichtsbezirk entsprechenden unteren Verwaltungsbezirks gewählt, also von den Vertretungen der Landkreise und der kreisfreien Städte. Für die Wählbarkeit der Vertrauenspersonen gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Schöffen.
Die Fraktionsgeschäftsstellen der CDU, DIE LINKE, SPD und Grüne/oK sind mit Schreiben vom 29.01.2008 gebeten worden, je eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson zu benennen. Folgende Personen wurden benannt:
CDU |
Vertrauensperson:
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Dirk Bauer Baustraße 11 17489 Greifswald |
stellv. Vertrauenspersonen:
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Wilfried Zink Bahnhofstraße 31 17489 Greifswald |
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DIE LINKE |
Vertrauensperson:
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Frau Hannelore Megelat Heinrich-Hertz-Str. 2a 17491 Greifswald |
stellv. Vertrauenspersonen:
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Frau Astried Zimmermann Gützkower Landstraße 7a 17489 Greifswald |
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SPD |
Vertrauensperson:
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Christa Landmesser Am Südufer 7a 17493 Greifswald/Insel Riems |
stellv. Vertrauenspersonen:
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Ulla Tesmer Bukowberg 16 17493 Greifswald/Insel Riems |
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Grüne/oK |
Vertrauensperson:
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Klaus Leupold Kooser Weg 4 A 17493 Greifswald |
stellv. Vertrauenspersonen:
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Luc Leippold Spiegelsdorfer Wende 6 17491 Greifswald |
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