Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/853

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wählt gemäß § 40 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz die nachfolgend aufgeführten Vertrauenspersonen in den Ausschuss beim Amtsgericht Greifswald zur Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen 2008.

 

 

 

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Sachdarstellung

Gemäß § 40 Abs. 1 GVG tritt bei jedem Amtsgericht alle fünf Jahre ein Ausschuss zusammen, der die Schöffen und Hilfsschöffen für die nächsten fünf Geschäftsjahre  wählt (§ 42 GVG). Der Ausschuss besteht nach § 40 Abs. 2 GVG aus einem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer. Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes gewählt.

 

Wenn der Amtsgerichtsbezirk, wie in unserem Fall, mehrere Verwaltungsbezirke oder Teile mehrerer Verwaltungsbezirke umfasst, so bestimmt nach § 40 Abs. 3 Satz 3 GVG das Innenministerium als zuständige oberste Landesbehörde die Zahl der Vertrauenspersonen, die von den Vertretungen dieser Verwaltungsbezirke zu wählen sind.

 

Mit Schreiben vom 15. Januar 2008 hat das Innenministerium mitgeteilt, dass die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald insgesamt 4 Vertrauenspersonen zu wählen hat. Die zu wählenden Vertrauenspersonen können auch der Vertretungskörperschaft angehören, die sie wählt. Durch das Innenministerium ist in dem vorgenannten Schreiben auch gleichzeitig darauf hingewiesen worden, dass es zweckmäßig ist, für die Vertrauenspersonen Stellvertreter zu wählen. Die Vertrauenspersonen sind verpflichtet anzunehmen.

 

Die Vertrauenspersonen werden nach § 40 Abs. 3 Satz 1 GVG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl von der Vertretung des dem Amtsgerichtsbezirk entsprechenden unteren Verwaltungsbezirks gewählt, also von den Vertretungen der Landkreise und der kreisfreien Städte. Für die Wählbarkeit der Vertrauenspersonen gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Schöffen.

 

Die Fraktionsgeschäftsstellen der CDU, DIE LINKE, SPD und Grüne/oK sind mit Schreiben vom 29.01.2008 gebeten worden, je eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson zu benennen. Folgende Personen wurden benannt:

 

CDU

Vertrauensperson:

 

Dirk Bauer

Baustraße 11

17489 Greifswald

stellv. Vertrauenspersonen:

 

Wilfried Zink

Bahnhofstraße 31

17489 Greifswald

 

 

 

DIE LINKE

Vertrauensperson:

 

Frau Hannelore Megelat

Heinrich-Hertz-Str. 2a

17491 Greifswald

stellv. Vertrauenspersonen:

 

Frau Astried Zimmermann

Gützkower Landstraße 7a

17489 Greifswald

 

 

 

SPD

Vertrauensperson:

 

Christa Landmesser

Am Südufer 7a

17493 Greifswald/Insel Riems

stellv. Vertrauenspersonen:

 

Ulla Tesmer

Bukowberg 16

17493 Greifswald/Insel Riems

 

 

 

Grüne/oK

Vertrauensperson:

 

Klaus Leupold

Kooser Weg 4 A

17493 Greifswald

stellv. Vertrauenspersonen:

 

Luc Leippold

Spiegelsdorfer Wende 6

17491 Greifswald

 

 

 

 

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Beschlüsse

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10.03.2008 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

31.03.2008 - Bürgerschaft (BS)