Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/852

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ermächtigt den Oberbürgermeister, die Umschuldung bzw. die Prolongation von folgenden Darlehen vorzunehmen:

 

1. Darlehen bei der Sparkasse Vorpommern mit Restkapital von  1.130.371,97 EUR

 

2. Darlehen bei der Sparkasse Vorpommern mit Restkapital von  3.559.929,54 EUR

 

3. Darlehen Zwischenfinanzierung aus 2007 bei den Stadtwerken
    Greifswald         2.373.994,38 EUR

 

4. Darlehen bei der Sparkasse Vorpommern mit Restkapital  4.236.051,13 EUR

 

Die Umschuldung ist im möglichen Umfang auf zinsbegünstigte Darlehen des Kommunalen Aufbaufonds vorzunehmen.

 

Die Restsummen sind zusammenzufassen und zu möglichst günstigen Konditionen auf dem freien Kreditmarkt bis zum 30.04.2009 umzuschulden.

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hatte am 16.11.2006 für die genannten Darlehen Anträge zur Umschuldung auf zinsbegünstigte Kredite aus dem Kommunalen Aufbaufonds an das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern gestellt.

 

Mit Schreiben des Innenministeriums vom 14.03.2007 wurde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mitgeteilt, dass die beantragten Darlehensumschuldungen nicht berücksichtigt werden konnten.

 

Der Universitäts- und Hansstadt Greifswald wurde aber empfohlen, die Anträge aufrecht zu halten und die Darlehen auf dem Kreditmarkt bis zum 30.04.2008 zwischenzufinanzieren.

Die unter den Punkten 1, 2 und 4 aufgeführten Darlehen wurden bei den jeweiligen Banken prolongiert. Für das Darlehen Nr. 3 wurde eine Zwischenfinanzierung bei der Stadtwerke Greifswald GmbH vorgenommen.

 

Für die unter den Punkt 1- 3 aufgeführten Darlehen wurden die Anträge auf zinsbegünstigte Umschuldungskredite beim Kommunalen Aufbaufonds aufrechterhalten.

Der Beirat des Kommunalen Aufbaufonds wird voraussichtlich am 14.03.2008 über die gestellten Anträge entscheiden.

 

Erst nach der Entscheidung des Beirates des Kommunalen Aufbaufonds kann eine Entscheidung zur Umschuldung auf dem freien Kreditmarkt oder Prolongation getroffen und die entsprechenden Ausschreibungen vorgenommen werden.

 

Die Zusammenfassung in einer Kreditsumme ist sinnvoll, da so bessere Konditionen erreicht werden und sich der Verwaltungsaufwand reduziert. Die eventuell notwendige Umschuldung auf dem freien Kreditmarkt soll nur bis zum 30.04.2009 erfolgen, um so die Möglichkeit einer Umschuldung auf Mittel des Kommunalen Aufbaufonds im nächsten Jahr zu erhalten.

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

10.03.2008 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

31.03.2008 - Bürgerschaft (BS)