Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1276
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung der Satzung des Seniorenbeirates
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren, Wohnen und Jugend
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Beratung
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07.04.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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30.04.2014
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Sachdarstellung
Der demographische Wandel unserer Gesellschaft hin zu einem immer größer werdenden Anteil älterer Bürger erfordert, dass ihre spezifischen altersbedingten Bedürfnisse im politischen Raum durch engagierte Personen eingebracht werden. Das ist von der Greifswalder Bürgerschaft durch die Aufnahme des Seniorenbeirates in die Hauptsatzung anerkannt worden. Seit der Gründung des Seniorenbeirates im Jahre 1995 haben sich einige Mitglieder des Beirates durch langjährige engagierte Arbeit im Ehrenamt besondere Verdienste erworben, sind aber auf Grund ihres nunmehr höheren Alters nicht mehr in der Lage, in der ersten Reihe zu agieren. Sie würden aber durch den Anreiz einer Ehrenmitgliedschaft ihre Erfahrungen noch in die Arbeit des Beirates einbringen können. Dem Beispiel des Landesseniorenbeirates folgend, wo sich dieses Prinzip schon bewährt hat, würde auch im Greifswalder Seniorenbeirat eine zusätzliche Motivation für ein initiativreiches Wirken der Beiratsmitglieder geschaffen werden. Die neugeregelte Ehrenmitgliedschaft gemäß § 3 Ziffer 13 soll nur für besondere Verdienste und mit dem Hintergrund der Möglichkeit einer weiteren wertvollen ehrenamtlichen Arbeit verliehen werden.
Eine weitere Änderung wurde im § 5 Ziffer 2. eingearbeitet: Die Unterstützung der Geschäftsführung des Seniorenbeirates obliegt dem Beauftragtenbüro der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Darüber hinaus wird klarstellend unter § 3 Ziffer 3 die Zusammensetzung der Seniorenversammlung geregelt. Wie auch bisher praktisch gehandhabt, besteht die Seniorenversammlung aus Bürgerinnen und Bürgern, die das 55. Lebensjahr überschritten haben und aus dem praktischen Berufsleben ausgeschieden sind.
Im Übrigen sind die Änderungen redaktioneller Natur.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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26,3 kB
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