Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1290
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiteres Verfahren zur Neuorganisation der kommunalen Kindertagesstätten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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07.04.2014
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren, Wohnen und Jugend
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Beratung
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07.04.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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30.04.2014
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderung des Beschlusses vom 16.12.2013:
1. Die Betreibung der kommunalen Kindertagestätten (Kitas) soll in der Rechtsform eines Eigenbetriebes erfolgen, der zum 01.01.2015 seine Tätigkeit aufnehmen soll.
2. Die Immobilien der Kitas sollen zunächst ebenfalls in diesen Eigenbetrieb eingebracht werden. Bis 30.09.2015 soll die Prüfung der Sacheinlage in die Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald( WVG) auf Grundlage von Wertgutachten, Sanierungskonzepten und Darstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die WVG, die Stadt und den Kitabetrieb erfolgen.
3. Soweit der Beschluss vom 16.12.2013 vorgenannten Beschlüssen widerspricht, wird dieser aufgehoben.
Sachdarstellung
Übereinstimmende Zielstellung der geplanten Organisations- und Rechtsformänderung für die kommunalen Kitas in Politik und Verwaltung war und ist es, die Kostentransparenz zu erhöhen, die kommunalen Kitas effektiver zu betreiben und die Platzkosten mittel- bis langfristig zu senken. Darüber hinaus soll eine möglichst schnelle Sanierung der Kitaimmobilien erfolgen.
Am 16.12.2013 traf die Bürgerschaft eine Grundsatzentscheidung zur Organisationsform der Kitas mit zwei Alternativen. Dabei gehen beide Alternativen davon aus, dass jedenfalls der bisherige Regiebetrieb der Kindertagesstätten und Horte aufgelöst wird.
Als Vorzugsvariante sollten die Immobilien der WVG übertragen werden und die Betreibung in einem Eigenbetrieb durchgeführt werden. Dies soll jedoch nur dann erfolgen, wenn eine solche Übertragung grunderwerbssteuerfrei möglich ist. Das Finanzamt Stralsund teilte mit Schreiben vom 07.02.2014 mit, dass eine grunderwerbssteuerfreie Übertragung an die WVG nicht möglich ist. Deshalb kommt die Variante gemäß des Beschlusses vom 16.12.2013 nicht mehr in Betracht.
Auf der Grundlage des im Dezember gefassten Beschlusses obläge es nunmehr der Verwaltung im nächsten Schritt eine Anstalt des öffentlichen Rechts für die Betriebsführung der Kitas zu gründen. Die Immobilien sollen über einem Eigenbetrieb verwaltet werden.
Mit dem Bürgerschaftsbeschluss vom 19.02.2014 wird dem zuvor dargestellten Beschluss vom 16.12.2013 inhaltlich widersprochen bzw. dieser geändert, aber dessen Wirkung wird nicht aufgehoben. Der nunmehr gefasste Beschluss sieht vor, dass eine Wertermittlung der Immobilien erfolgt und auf dieser Grundlage für die Bürgerschaftssitzung am 30.04.2014 eine Beschlussvorlage zur Sacheinlage der Immobilien in die WVG mit Darstellung der Vor- und Nachteile und der eventuellen Auswirkungen auf die Mieter vorbereitet wird.
Zur zukünftigen Betreiberform der Kitas enthält der Beschluss keine Aussagen.
Der Beschluss ist aus rechtlichen Gründen beanstandet worden.
In der Begründung wurden durch die einbringenden Fraktionen neben den o.g. Zielstellungen auch eine Beschleunigung des Verfahrens sowie ein rascher Abschluss des Prozesses der Neustrukturierung genannt. Betont wurde, dass mit dem Beschluss vom Dezember die richtungsweisende Entscheidung getroffen wurde und für die „pädagogische Seite“ der Eigenbetrieb die favorisierte Rechtsform wäre. Dies entspricht allerdings nicht der aktuellen Beschlusslage.
Aus der Diskussion heraus ist auch erkennbar geworden, dass die präferierte Lösung nach dem Votum des Personalrats, aber auch der Erzieherinnen und Eltern ebenfalls bei einem Kita-Eigenbetrieb liegt.
Aufgrund der unklaren Situation, in welche Rechtsform/en die Kitas schlussendlich übergehen sollen, können bis zu einer endgültigen Entscheidung nur vorbereitende Arbeiten getätigt werden, die unabhängig von der endgültigen Ausgestaltung sind. Eigenbetrieb und Anstalt öffentlichen Rechts unterscheiden sich in der Errichtung und Ausgestaltung des Geschäftsbetriebes, aber auch insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf das Personal, erheblich. Bei der Vielzahl der dabei zu beachtenden Schritte und Regelungen muss deshalb frühzeitig eine Festlegung zur Rechtsform der Betreibung erfolgen.
Vorstellbar wäre aus Sicht der Verwaltung, Betrieb und Immobilien der Kitas in einer Organisationsform zu strukturieren. Vor dem Hintergrund der Verfahrensbeschleunigung wird in der Errichtung eines Eigenbetriebes eine sachgerechte Handlungsoption gesehen, welche im Dezember im Rahmen der Verwaltungsvorlage auch als eine Variante vorgeschlagen wurde.
Der Eigenbetrieb als rechtlich unselbständiges Sondervermögen ist im Vergleich zu den anderen Organisationsformen schneller zu errichten und beispielsweise die Vermögens- und Personalzuordnung auf Grund des engeren Bezuges zu haushaltsrechtlichen Bestimmungen leichter. Dies erleichtert den beabsichtigten nahtlosen Übergang, möglichst ohne Einschränkungen für die Betreuung, die Kinder und Eltern sowie das Personal.
Eine Entscheidung der Bürgerschaft zur Errichtung im III. Quartal 2014 sowie die Geschäftsaufnahme zum 01.01.2015 mit vorheriger Besetzung der Leitung wird als realistisch angesehen.
Durch die Abgrenzung vom kommunalen Haushalt, einer aufzustellenden Wirtschaftsplanung incl. Stellenplan und Mehrjahresplanung, einschließlich aller relevanten Erträge, Aufwendungen und Finanzflüsse, sowie der Eröffnungsbilanz mit Zuordnung der Vermögenswerte wird die gewollte Transparenz für den Kitabereich erstmals ersichtlich.
Auch auf dieser Grundlage könnte dann in einem weiteren Schritt die Prüfung und Entscheidung über den Verbleib der Kitaimmobilien im Eigenbetrieb oder die Übertragung an die WVG erfolgen. Neben den erforderlichen Wertermittlungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen können dann parallel auch Sanierungs- und Finanzierungskonzepte für die Immobilien erarbeitet werden und eine Beschlussfassung der Bürgerschaft im IV. Quartal 2015 wäre denkbar.
