Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1293

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Die Verwaltung nimmt umgehend Entgeltverhandlungen mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald auf, mit dem Ziel, neue Entgelte zum 01.01.2015 mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zu vereinbaren und durch die Bürgerschaft rechtzeitig beschließen zu lassen.


Die für 2014 nach dem HSK vorgesehenen Elternbeitragserhöhungen werden durch Verzicht auf Werterhaltungsmaßnahmen in Höhe von 30.000 € kompensiert.

 

Die Erhöhungen zum 01.01.2015 sollen mit dem Ziel verhandelt werden, die Kostensteigerungen 2014 und 2015 auszugleichen und das bisherige Defizit zu verringern.

 

Soweit der Bürgerschaftsbeschluss B642-35/13  vom 16.09.2013 diesem Beschluss widerspricht, wird er aufgehoben.

 

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Sachdarstellung

Am 16.09.2013 beschloss die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit Beschlussnummer B642-35/13 den Oberbürgermeister zu bevollmächtigen, Vereinbarungen über Leistungs-, Entgelt-, und Qualitätsentwicklung mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald abzuschließen. Entsprechend den verhandelten Platzkosten wurden die Entgelte in den kommunalen Kindertagesstätten zum 01.10.2013 erhöht. Die Bürgerschaft nahm zur Kenntnis, dass mit der beschlossenen Erhöhung nicht alle entgeltrelevanten Kosten gedeckt sein würden. Ein zusätzlicher Beschluss wurde deshalb ebenfalls am 16.09.2013 gefasst:

 

„1. Die Stadt nimmt als Träger kommunaler Kitas gemäß Richtlinie des Landkreises Vorpommern-greifswald zum 01.01.2014 Neuverhandlungen mit dem Landkreis auf, da die angesetzten Platzkosten bereits im laufenden Jahr nicht Kosten deckend sind.

2. Die Landrätin wird durch die Stadt gebeten, sich dahingehend zu positionieren, ob in den Entgeltverhandlungen die in der o.g. Richtlinie unter 3.1 "Kosten für das Fachpersonal und Personalnebenkosten" im Unterpunkt "Tarife" angeführten Sätze 1 und 2 vorbehaltlos anerkannt wurden.

3. Die in der Sachdarstellung angeführte Kappungsgrenze (Anlage 1: Angebot des Landkreises vom 09.09.2013, orange Spalte) ist lediglich bis zum Jahresende akzeptabel. Werden in den Neuverhandlungen die vom Landkreis anerkannten Platzkosten (Anlage 1: Berechnung des Landkreises nach Prüfung der Kostenblätter vom 03.09.2013, türkise Spalte) wiederum nicht akzeptiert, ruft die Stadt diesbezüglich umgehend die Schiedsstelle an.“

 

Oben bezeichnete Nummern 1 bis 3 werden mit diesem Beschluss aufgehoben. Stattdessen soll die Verwaltung unverzüglich Verhandlungen mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald mit dem Ziel aufnehmen, neue Entgelte zum 01.01.2015 zu verhandeln.

 

Mit einer Steigerung der Elternbeiträge um 2 % nach HSK würden pro Jahr etwa 60.000 € Mehrerträge eingenommen (2014: 30.000 € geplant).

 

Die Steigerung der Elternbeiträge zum 01.10.2013 betrug im Durchschnitt 11 %. Die weitere Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.01.2014 durch eine Veränderung/Verminderung der Zuweisung der Landesmittel und der daran gebundenen Kreismittel betrug weiterhin bereits ca. 5 %.

 


Beitragserhöhung 01.01.2014

Betreuungsform

Ganztags

Teilzeit

Halbtags

Krippe

16,10

9,66

6,44

entspricht

ca. 5%

 

 

Kindergarten

12,25

7,34

4,91

entspricht

ca. 7 %

 

 

Hort

3,22

1,93

 

entspricht

ca. 3,6 bis 5 %

 

 

 

Aus sozialpolitischen Gründen schlägt die Verwaltung vor, eine erneute Steigerung der Elternbeiträge erst zum 01.01.2015 zu verhandeln.

Wenn bereits jetzt wieder Beitragserhöhungen stattfinden, würde dies für die Eltern erneut eine Steigerung der Elternbeiträge um erneut bis zu 14 % betragen, vorausgesetzt, die Verträge mit dem Landkreis kommen zustande und die eingereichten Kostenblätter würden anerkannt werden. Dies wird als nicht zumutbar eingeschätzt.

 

Um die ausgefallene Erhöhung im laufenden Jahr 2014 zu kompensieren, werden Werterhaltungsmaßnahmen von ca. 30.000 € in den kommunalen Kindertagesstätten nicht ausgeführt. Der Betrieb und die Aufrechterhaltung der Nutzung wird gewährleistet ebenso notwendige Maßnahmen zur wirtschaftlichen Verbesserung durch Erhöhung des Auslastungsgrades.

 

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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