Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/95
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Gesundheitszentrums, Karl-Liebknecht-Ring/Rudolf-Petershagen-Allee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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01.10.2014
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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07.10.2014
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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13.10.2014
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I, S. 954) zum Neubau eines Gesundheitszentrums herzustellen.
Sachdarstellung
Laut § 5 Abs. 5 Nr. 10 der Hauptsatzung in der Fassung der Satzung aus Beschluss B581-30/13 vom 25.02.2013, der 1. Änderungssatzung aus Beschluss B645-35/13 vom 16.09.2013 und der Änderung der Satzung aus Beschluss B01-01/14 vom 30.06.2014 entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB der Hauptausschuss, wenn das Bauvorhaben einen anrechenbaren Bauwert von 1 Mio. Euro übersteigt. Das Vorhaben erreicht die v.g. Bausumme.
Die Gesundheitszentrum Greifswald GmbH möchte ein Gesundheitszentrum auf dem Campusgelände am Berthold-Beitz-Platz am Karl-Liebknecht-Ring Ecke Rudolf-Petershagen-Allee errichten. Dazu wird die Baracke abgebrochen.
Das Zentrum dient der Herstellung und dem Handel mit orthopädischen und rehabilitierenden Hilfsmitteln. Dazu werden verschiedene Werkstätten eingerichtet. Produktion, Verkauf, Service und Verwaltung sollen unter einem Dach sein. Nach eigenen Angaben sind 38 Mitarbeiter beschäftigt.
Entstehen soll ein zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach. Zur Rudolf-Petershagen-Allee ist ein eingeschossiges Bauteil vorgesehen. Das Gebäude wird verputzt.
Die erforderlichen Stellplätze werden ebenerdig angeordnet. Beide Stellplatzanlagen sind gemäß der Stellplatzsatzung von Greifswald mit Baumpflanzungen zu gliedern.
Die Lage der neuen Zufahrt zum Karl-Liebknecht-Ring ist im Rahmen des weiteren Baugenehmigungsverfahrens zu überprüfen, da hier verkehrsrechtliche Hinderungsgründe vorliegen könnten.
Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V hat bereits bescheinigt, dass keine luftrechtlichen Bedenken bezüglich des nahen Hubschrauberlandeplatzes gegen die Bebauung bestehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,6 MB
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2
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öffentlich
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299,5 kB
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3
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öffentlich
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1,5 MB
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