Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/94

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stimmt dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald gem. § 90 SGB VIII i.V.m. § 21 KiföG M-V und der Bedarfsprüfung gem. §§ 22, 24 SGB VIII und §§ 3 ff KiföG M-V in Verbindung mit § 167 Abs. 2 KV M-V  zu.

 

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Sachdarstellung

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Landkreis Vorpommern-Greifswald, ist für die Entscheidung über die vollständige oder teilweise Übernahme der Elternbeiträge gem. § 90 SGB VIII i.V.m. §§ 21 KiföG und der Bedarfsprüfung gem. §§ 22, 24 SGB VIII und §§ 3 ff KiföG M-V zuständig. Die Aufgaben sind mit der Umsetzung der Kreisgebietsreform nicht auf den Landkreis übergegangen, sondern werden seit dem durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ausgeübt. Aus diesem Grunde verhandelte die Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit dem Landkreis über den Abschluss eines Vertrages zur Legitimation der Aufgabenwahrnehmung durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Der Vertrag basiert auf gängiger Verwaltungspraxis des Landkreises mit den anderen Ämtern und Gemeinden. Durch den Landkreis wird angestrebt, das Vertragsmodell flächendeckend im Kreis einzusetzen.

 

Zielstellung ist es, die Fallbearbeitung für die oben genannten Aufgaben weiterhin bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzunehmen und damit effizient und bürgerfreundlich zu gestalten. Der Vertrag regelt die Aufgabenübernahme für die kommunalen Kindertagesstätten.

 

Für die Bürger bedeutet dies, die Leistungen wie Erteilung einer Anspruchsberechtigung für einen Kita-Platz, Genehmigung von Ermäßigungsanträgen usw. zusammen mit der Bearbeitung aller mit ihrem Kita-Platz zusammenhängenden Angelegenheiten (Betreuungsvertrag, Gebührenbescheidung usw.) aus einer Hand zu erhalten. Der Landkreis vergütet die Auftragserfüllung durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald nach Fallzahlen und Kosten eines Arbeitsplatzes gemäß den Empfehlungen der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle).

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits diese Arbeiten durch zwei Sachbearbeiterinnen anteilig realisiert. Der Abschluss dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages führt zu klaren rechtlichen Verhältnissen in diesem Bereich zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald, darüber hinaus werden diese Leistungen, die durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Rahmen dieses Vertrages erbracht wurden bzw. werden i.H.v. EUR für das Jahr 2014 und 2015 und entsprechender Anpassungen für die Folgejahre vollständig vergütet.

 

Für 2014 und 2015 sind dies folgende Kosten:

 

Personalkosten:             1,26 x 49.300 €     62.118,00  €

 

Sachkostenpauschale:  1,26 x 9.700 €        12.222,00 €

 

 

Kosten des Arbeitsplatzes im Jahr:         74.340,00 €

 

Eine Übernahme der Aufgaben in den Kita-Eigenbetrieb ist zweckmäßig und unproblematisch möglich.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

10

36100000.44243010

Kostenerstattung von Gemeinden – Landkreis VG -

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.10.2014 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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09.10.2014 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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13.10.2014 - Hauptausschuss (HA)

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27.10.2014 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig