Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/64

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 11.03.1997 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 06.05.2014.

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Sachdarstellung

Das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern äußerte mit Schreiben vom 12.06.2014 Bedenken gegen die Neufassung der Satzung, soweit sie die bisher gelebte Praxis der Bildung einer Seniorenversammlung sowie des ausgestalteten aktiven und passiven Wahlrechts zu Gunsten von

„Bürgerinnen und Bürgern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden sind.“

schriftlich manifestierte.

Das bislang praktizierte Verfahren wird als unpraktikabel und fehleranfällig eingeschätzt, da die Bestimmung der Wahlberechtigten auf der Grundlage dieser Regelung nur begrenzt nachprüfbar ist. Es stünde auch im Widerspruch zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters und dem seniorenpolitischen Ansatz, älteren Menschen einen längerfristigen Verbleib im Berufsle­ben zu ermöglichen.

 

Das Vorverfahren für die Bestellung der Mitglieder des Seniorenbeirates ist nicht zwingend gesetzlich vorgegeben. Nach Rücksprache mit dem Sozialministerium M-V wird nunmehr auf die Delegiertenkonferenz als probates Mittel der Wahl des Seniorenbeirates zurückgegriffen (§ 3 Ziffer 3 und 7 n.F.).

 

Die Streichung der im § 4 Ziffer 1 a.E. geregelten Wahl von „zwei Delegierten für den Landes­seniorenbeirat“ ist dem Umstand geschuldet, dass gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Seniorenmitwir­kungsgesetz diese Vertreterinnen und Vertreter nur von den Landkreisen und kreisfreien Städten entsandt werden können.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

09.10.2014 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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13.10.2014 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

27.10.2014 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig