Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/89
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlvorstände bei Wahlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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13.10.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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27.10.2014
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Sachdarstellung
Der reibungslose Wahlverlauf in den Wahlbezirken unserer Stadt kann bei jeder Wahl nur ermöglicht werden, weil freiwillige ehrenamtliche Helferinnen und Helfer durch ihren persönlichen Einsatz mit großem Engagement und tatkräftiger Unterstützung dazu beitragen.
Die Gewinnung der erforderlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gestaltet sich aber zu jeder Wahl zunehmend schwieriger. Für die Wahlen sieht der Verordnungsgeber die Zahlung einer Aufwandsentschädigung bzw. eines Erfrischungsgeldes in Höhe von 21,00 € für Mitglieder der Wahlvorstände für den Wahltag vor. Die Gemeindevertretung kann gemäß § 14 Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen.
Den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern wird ein immer höheres Engagement und Einsatzbereitschaft für die Absicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Wahl und eine hohe Konzentration bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken abverlangt. Insbesondere waren die letzten Europa- und Kommunalwahlen maßgeblich für diesen Antrag. Weiterhin trägt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Anerkennung der Tätigkeit bei und fördert die Motivation zum freiwilligen Engagement.
Berechnungsbeispiel für die bevorstehende Oberbürgermeisterwahl:
35 allgemeine Wahlbezirke = Besetzung mit durchschnittlich 5 Wahlhelferinnen/Wahlhelfern
= 175
8 Briefwahlbezirke = Besetzung mit durchschnittlich 7 Wahlhelferinnen/Wahlhelfern = 56
Reservewahlhelferinnen und -wahlhelfer = 10
Gesamt: 241
241 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer x 21,00 € = 5.061,00 €
241 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer x 40,00 € = 9.640,00 €
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
2 |
12102/50130000 |
Aufwendungen Wahlehrenamt |
20.300 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2015 |
20.300 |
20.300 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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