Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 11. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung B 1029-51/99 vom 09.03.1999 für die Jahre 2015 bis 2017 (Straßenreinigungsgebührensatzung 2015 bis 2017)

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Sachdarstellung

In der Straßenreinigungssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind folgende Reinigungsklassen (RK) definiert.
 

 RK 1 -  3x wöchentliche Reinigung

 RK 3 -  1x wöchentliche Reinigung

RK 4 -  Riems - nur Winterdienst

RK 5 -  Friedrichshagen – nur Winterdienst

 RK 6 -  14-tägliche Reinigung

 

Zu Artikel 1 Ziff. 1 und Ziff.  2 der Änderungssatzung

 

Die Angabe des Kreises der Abgabenschuldner ist nach § 2 Abs. 1 S. 2 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) für eine wirksame Satzung unerlässlich. Im Rahmen der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren sind sowohl § 50 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) als auch § 6 Abs. 4 S. 2 KAG M-V zu beachten. Die bisherige Rechtsprechung ging davon aus, dass § 50 StrWG M-V eine Spezialregelung sei und sich der Kreis der Abgabenpflichtigen nur aus ihr ergeben könne. Diese Rechtsprechung wurde nunmehr durch das VG Greifswald mit Urteil vom 1.11.2013, Az.: 3 A 535/11 aufgegeben. Die Norm dient danach nur zur Bestimmung des Kreises der bevorteilten Grundstücke, während sich die Kreis der Abgabenschuldner nach § 6 Abs. 4 S. 2 KAG M-V bestimme. An diese Rechtsprechung wurde § 2 der Straßenreinigungsgebührensatzung entsprechend angepasst.

 

Zu Artikel 1 Ziffer 3 der Änderungssatzung

 

Hier wurden lediglich redaktionelle Änderungen zur besseren Lesbarkeit vorgenommen.

 

Zu Artikel 1 Ziff. 4 der Änderungssatzung

 

Seit dem 01.01.2010 wird die Straßenreinigung für alle unmittelbar durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu reinigenden Straßenteile gemäß Straßenreinigungssatzung durch den städtischen Bauhof ausgeführt. Jährlich werden durch den Bauhof ca. 8.696,9 Kehrkilometer an Straßen, Geh- und Radwegen, Brücken und Überwegen maschinell und manuell im Stadtgebiet gereinigt. Die Fahrbahnreinigung im Stadtgebiet erfolgt  mit einer großen und kleinen Kehrmaschine.

 

Berechnung der Straßenreinigungsgebührensätze 2015 bis 2017

 

Für die Jahre 2015-2017 werden jährlich 839,6 T € Kosten für die Straßenreinigung (einschließlich Winterdienst) prognostiziert. Im Vergleich dazu wurden für die Kalkulationsperiode 2012-2014 jährlich 756,1 T € kalkuliert, siehe Tabelle 2. Das entspricht einer Erhöhung um 11,0 %. Dieser Anstieg basiert auf der Anwendung eines 5-jährigen Durchschnitts (2009-2013), um die  Winterdienstkosten zu prognostizieren. In diesem Rahmen wirkt sich der strenge Winter des Jahres 2010 aus, siehe Tabelle 9.

 

Einsparungen wurden im Vergleich zwischen alter und neuer Kalkulationsperiode bei den Kosten für Umschlag und Verdichtung, Deponierung sowie den außerstädtischen Transportkosten prognostiziert. Zum 01.01.2012 war bereits ein Deponiewechsel (höhere Leistungspreise) vorgesehen. Allerdings konnte das Kehrgut doch noch bis Ende 2013 auf der Deponie „Stern“ entsorgt werden. Ab dem 01.01.2014 wird der Straßenkehricht auf der Deponie in Peenemünde durch die GEG im Auftrag der UHGW entsorgt.

 

Der für die Kalkulationsperiode 2015-2017 errechnete Straßenreinigungsgebührensatz beträgt 2,19 € je laufenden gewichteten Frontmeter. In der Kalkulationsperiode 2012-2014 waren es noch 2,38 € je laufenden gewichteten Frontmeter. Die Verminderung der jährlichen Straßenreinigungskosten um insgesamt 15,5 T € resultiert aus den gesenkten Beseitigungskosten für das Kehrgut sowie einer angepassten Berechnung der Verwaltungskosten.

 

Berechnung der Winterdienstgebührensätze 2015 bis 2017

 

Winterdienstgebühr Stadt

Die in Ansatz gebrachten Winterdienstkosten basieren auf durchschnittlichen Erfahrungswerten der Jahre 2009 bis 2013, siehe Tabelle 9. Für die Kalkulationsperiode 2015-2017 werden jährliche Winterdienstkosten für den Stadtbereich in Höhe von 413,5 T € kalkuliert, siehe Tabelle 6. Hinzu kommen die Verwaltungskosten, Vermessungskosten und die Kosten für den Wetterdienst.

 

Gebührenmindernd wirken sich Guthabenverrechnungen der Vorjahre aus. So wird dem Gebührenzahler aus dem Gebührenjahr 2011 ein Guthaben von 4,9 T €, für 2012 ein Guthaben von 47,2 T € sowie für 2013 ein Guthaben von 14,1 T € erstattet. Der weitaus größere Anteil der Gebührenreduzierung ergibt sich aber daraus, dass in der Kalkulation der Gebühr 2012-2014 in Höhe von 4,08 € ein Verlust von 958,9 T € für die Jahre 2009 und 2010 (extrem strenger Winter) eingeflossen war. Demgegenüber sind mit der Winterdienstgebühr für 2015-2017 überwiegend Guthabenüberschüsse zu verrechnen.

 

Zusammenfassend ergibt sich eine Winterdienstgebühr für den Stadtbereich in Höhe von 2,62 € je lfd. Frontmeter und Jahr, siehe Tabelle 6

 

Winterdienstgebühr Ortsteil Riems

Wegen des Wunsches der Ortsteilvertretung Riems auf eine zeitnahe Durchführung des Winterdienstes wurde diese einem dort ansässigen landwirtschaftlichen Unternehmen übertragen.


Für den Ortsteil Riems (RK 4) werden für die Periode 2015-2017 jährliche Winterdienstkosten in Höhe von 10,9 T€ kalkuliert, siehe Tabelle 7. Im Vergleich dazu wurden beim Gebührenzeitraum 2012-2014 8,8 T€ Winterdienstkosten eingestellt. Die Erhöhung der Winterdienstkosten resultiert aus der Anwendung des 5-jährigen Winterdienstkostendurchschnitts 2009-2013, siehe dazu Tabelle 9.

 

Die Guthabenverrechnung aus den Vorjahren ermöglicht eine Gebührensenkung für die Jahre 2015-2017. Aus dem Gebührenjahr 2011 wird ein Guthaben in Höhe von 1,1 T€ verrechnet, siehe Anlage 4, für 2012 wird ein Verlust von 0,2 T€, siehe Anlage 5 und aus 2013 ist ein Verlust in Höhe von 7,4 T€, siehe Anlage 6 mit auszugleichen. Insgesamt betrachtet sinkt die Winterdienstgebühr von 1,16 € je lfd. Frontmeter und Jahr auf 1,12 € je lfd. Frontmeter und Jahr für 2015-2017, siehe Tabelle 7.

 


Winterdienstgebühr Ortsteil Friedrichshagen

 

Die Durchführung des Winterdienstes im Ortsteil Friedrichshagen erfolgt durch ein dort ansässiges landwirtschaftliches Unternehmen. Für den Gebührenzeitraum 2015-2017 werden für den Ortsteil Friedrichshagen jährlich Winterdienstkosten in Höhe von 7,4 T € kalkuliert, siehe Tabelle 8. Aus der Nachverrechnung 2011 wird ein Guthaben von 2,2 T€, für 2012 ein Guthaben von 4,0 T€ und für 2013 ein Guthaben von 2,2 T€ erstattet.

 

Zusammenfassend ergibt sich eine Gebühr für den Ortsteil Friedrichshagen von 1,12 € je lfd. Frontmeter und Jahr für die Kalkulationsperiode 2015-2017. Die Gebühr des Vorjahreszeitraumes 2012-2014 betrug 1,67 €. Damit sinkt die Gebühr um 0,55 € je lfd. Frontmeter und Jahr, was aus einer Guthabenverrechnung der Jahre 2011 bis 2013 in Höhe insgesamt 8,4 T€ resultiert. Die Gebühr aus der vorangegangenen Kalkulationsperiode berücksichtigte hingegen Verluste aus dem Winter 2009-2010.

 

 

Periodischer Vergleich der Jahresgebühren je Frontmeter

 

 

RK

2012-14

STR

in €

2012-14

WD

in €

2012-14

Gesamt

 

in €

2015-17

STR

 

in €

2015-17

WD

 

in €

2015-17

Gesamt

in €

Gebühren-

änderung

absolut

in €

RK 1

7,14

4,08

11,22

6,57

2,62

9,19

-2,03

RK 3

2,38

4,08

  6,46

2,19

2,62

4,81

-1,65

RK 6

1,19

4,08

  5,27

1,10

2,62

3,72

-1.55

RK 4

0

1,16

  1,16

0

1,12

1,12

-0,04

RK 5

0

1,67

  1,67

0

1,12

1,12

-0,55

Tabelle 1STR = Straßenreinigung

WD = Winterdienst

RK = Reinigungsklasse

 


Jahreskosten -der Straßenreinigung und Winterdienst 2015 bis 2017

 

Entwicklung der Kosten der STR und WD – für die Jahre 2015-2017 (ohne

Verrechnung aus Vorjahren)

 

Kosten in € pro Jahr lt.

Kalkulation

2012-2014

Kosten in € pro Jahr lt.

Kalkulation

2015-2017

 

Abweichung

Kosten Straßenreinigung

einschl. 19% MwSt. ohne WD

 

161.093,33

 

181.241,33

 

+ 20.148,00

Deponierungskosteneinschl.19% MwSt.

56.644,00

49.980,00

- 6.664,00

Transportkosten einschl. 19%MwSt.

46.084,00

31.903,90

- 14.180,10

Kosten für Umladen u. Ver-

dichtung einschl.19% MwSt

46.287,00

41.087,73

- 5.199,27

Verwaltungskosten

51.546,25

42.057,80

- 9.488,45

Vermessungskosten

479,50

371,97

-107,53

Teil

362.134,08

346.642,73

-15.491,35

Kosten WD – UHGW + VK.

377.022,23

471.974,03

+94.951,80

Kosten WD – Riems + VK

8.834,58

12.535,80

+3.701,22

Kosten WD Friedrichshagen + VK

8.148,43

8.494,63

+346,20

Kosten Winterdienst gesamt Teil

394.005,24

493.004.46

+98.999,22

Bruttokosten STR +WD gesamt

756.139,32

839.647,19

+83.507,87

Tabelle 2

 

Gebührenvergleich Mecklenburg-Vorpommern Straßenreinigung und Winterdienst

 

Stadt

3x wöchentliche

Reinigung

1x wöchentliche

Reinigung

14-tägliche

Reinigung

Stralsund

11,11 €

5,08 €

3,57 €

Schwerin

20,55 €

8,02 €

4,89 €

Neubrandenburg

7x.wöchentlich

28,91 €

 

13,97 €

 

4,07 €

Wismar

4x wöchentlich

19,32 €

5,58 €

3,29 €

Greifswald

  9,19 €

4,81 €

3,72 €

Tabelle 3

Rostock nicht ausgewiesen, Gebühren werden nach dem Flächenmetermaßstab berechnet.

 


Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

UA 54500

Straßenreinigung; 1= Einnahmen, 2= Ausgaben

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

jährliche Kosten

1

570.182,81€

 

 

 

 

2

839.647,19 €

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

06.10.2014 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

Erweitern

13.10.2014 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

27.10.2014 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich