Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Teilnahme am Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“. Für die Sanierung der St. Marienkirche Greifswald wurde eine Zuwendung in der Höhe von 1,9 Mio. Euro beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beantragt. Die kommunale Ko-Finanzierung dieser beantragten Zuwendung in Höhe von 950.000 Euro erfolgt über die Kirchengemeinde St. Marien. Im Falle des positiv votierten Antrags durch die Bundesjury Ende November 2014 ist umgehend eine vertragliche Vereinbarung zwischen der UHGW und der Kirchengemeinde zur Übernahme dieser Ko-Finanzierung zu treffen.

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Sachdarstellung

Das BMUB hat mit der Aufstockung der Städtebaufördermittel den politischen Auftrag erhalten, ein Programm für die Unterstützung von nationalen Projekten des Städtebaus aufzulegen. Dieses Programm wird ab dem Haushaltsjahr 2014 mit 50 Mio. Euro pro Jahr gefördert. Das Programm soll gezielt „Premiumprojekte“, die sich durch nationale Wahrnehmbarkeit, besondere Qualität und Innovationspotenzial sowie überdurchschnittliche Investitionsvolumen auszeichnen, fördern (www.nationale-staedtebauprojekte.de).

 

Aufgrund der Kurzfristigkeit des Projektaufrufs galt die Empfehlung, bereits durchgeplante Projekte in das Antragsverfahren einzuspeisen, die aus laufenden Verfahren herrühren. Die UHGW hat sich in diesem bundesweiten Wettbewerb mit einem Antrag zur Sanierung der St. Marienkirche beteiligt. In enger inhaltlicher Kooperation mit der Kirchengemeinde St. Marien wurde zum 22.09.2014 frist- und formgerecht ein Antrag beim BMUB eingereicht. Eine positive und unterstützende Stellungnahme durch das Landesministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus liegt unterstützend vor (vgl. Anlage 1).

 

Vorrangiges Projektziel ist die Sanierung der extrem sanierungsbedürftigen Außenhülle der St. Marien Kirche als wichtiges und maßgeblich prägendes Element des historischen hansestädtischen Stadtbildes. Zudem soll die größte der noch erhaltenen Orgeln des überregional bedeutenden Orgelbauers Mehmel technisch saniert werden.

 

Aus Perspektive der UHGW lässt sich die Besonderheit des beantragten Vorhabens mit Bezug zu den Auswahlkriterien als Projekt mit nationaler Bedeutung des Städtebaus folgendermaßen zusammenfassen:

  • Die St. Marien Kirche ist ein Gebäude mit sehr hoher baulicher und kunsthistorischer Bedeutung im Ostseeraum. Damit wird der Kirche eine große nationale und internationale Aufmerksamkeit und Wahrnehmung zu Teil. Bezogen auf die Hansekultur im Ostseeraum ist die Kirche auch in internationale touristische Produkte wie die Europäische Route der Backsteingotik eingebunden (http://www.eurob.org/).
  • Die Kirche ist eines der bedeutendsten Zeugnisse der mittelalterlichen Backsteinarchitektur und insbesondere als Hallenkirche dieser Größe und Qualität ein besonderes Zeugnis dieser Zeit. Zudem birgt St. Marien eine große Anzahl Kunst- und kulturhistorisch herausragender Ausstattungstücke wie z.B. die Orgel und die Kanzel.
  • Die Sanierungsarbeiten sollen in einem großen zusammenhängenden Bauabschnitt durchgeführt werden. Dies ist nur mit einer sehr hohen Gesamtfinanzierung möglich. Die Bereitstellung der Summe ist dem Eigentümer des Objektes in dieser Höhe nicht möglich. Die Sanierung ohne eine Förderung ist daher nicht möglich.
  • Das gesamte Maßnahmenpaket kann nach Zustandekommen der Finanzierung unverzüglich begonnen (2. Quartal 2015) und bis Ende 2017 abgeschlossen werden.

 


Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Bürgerschaft von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Verfügung:

D/ Dezernat II mit der Bitte um Unterschrift und Weitergabe des Originals an die Bürgerschaftskanzlei.

D/ 60.2 Verfahrensakte

D/ AL 60 z.K.

D/ 60.2 z.d.V.

D/ TD

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.10.2014 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich