Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Annahme des Vereinsvermögens des „Bürgerverein der Universitäts- und Hansestadt Greifswald e.V.“ zur Nutzung für gemeinnützige Zwecke der Jugendpflege.

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Sachdarstellung

Der Bürgerverein der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat sich zu Beginn des Jahres 2014 aufgelöst. Laut § 10 (Auflösung des Vereins) der Satzung des Vereines soll bei der Auflösung des Vereines das Vereinsvermögen an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur ausschließlichen Nutzung für gemeinnützige Zwecke der Kulturförderung und/ oder der Jugendförderung verwendet werden. Am 01.04.2014 ist der Betrag aus der Auflösung des Vereinsvermögens bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingegangen. Dieser soll nun entsprechend der Satzung des Vereines und auf Vorschlag der Verwaltung der Jugendpflege zugutekommen und durch die Verwaltung entsprechend an Träger weitergeleitet werden.

 

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

61200.37952000

Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft

2475,69

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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27.10.2014 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig