Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Einhaltung der Beratungsfolge in den Ausschüssen zur Sitzung der Bürgerschaft am 8. Dezember 2014 eine Beschlussvorlage zu erarbeiten und einzubringen, die alternativ zur Entscheidung stellt

a)        die Einbringung der bisher als Kindertagesstätten und Horte genutzten Immobilien als kapitalerhöhende Sacheinlage in die WVG mbH oder

b)        die Einbringung der bisher als Kindertagesstätten und Horte genutzten Immobilien in den neu zu gründenden Eigenbetrieb.

 

In dem Beschlussvorschlag sind für beide Alternativen darzulegen:

        die rechtlichen Bedingungen;

        die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Stadt;

        die wirtschaftlichen Auswirkungen für die WVG;

        die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den zu gründenden Eigenbetrieb;

        die Auswirkungen auf die von der Stadt und den Eltern zu übernehmenden Kostenbeiträge.

 

Es ist um eine Stellungnahme der Kreisverwaltung des Kreises Vorpommern-Greifwald zu bitten hinsichtlich der Kostentransparenz beider Alternativen und der Höhe der sonst üblichen Miet- bzw. Raumkosten von Kindertagesstäten und Horten in freier Trägerschaft. Diese Stellungnahme ist der Beschlussvorlage beizufügen.

 

Der Beschlussvorlage ist mit einer begründeten Entscheidungsempfehlung des Oberbürgermeisters zu versehen.

Sollten Schließungen und/oder Zusammenlegungen einzelner Kindertagesstätten oder Horte empfohlen werden, welche eine weitere Nutzung der jeweiligen Immobilie zum bisherigen Zweck nicht mehr erfordert, so ist auch dies zu begründen.

 

 

gez.

Prof. Dr. Frank Hardtke

für alle einbringenden Fraktionen

 

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Sachdarstellung

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 30.04.2014, Drucksachen-Nr. 05/1295, wurde festgelegt, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Oktober 2014 darüber entscheiden soll, ob die als Kindertagesstätten und Horte genutzten Immobilien in die WVG mbH eingebracht werden sollen. Für den Fall eines positiven Votums ist der Oberbürgermeister beauftragt worden, zur Sitzung der Bürgerschaft im Dezember eine entsprechende Beschlussvorlage vorzubereiten.

 

Der Oberbürgermeister hat der Beschlussfassung der Bürgerschaft nicht entsprochen. Eine zur Entscheidung stehende Beschlussvorlage für sie Sitzung der Bürgerschaft im Oktober wurde von der Verwaltung nicht vorbereitet.

 

Um rechtzeitig zum 01.01.2015, dem von der Bürgerschaft im genannten Beschluss gleichfalls beschlossenen Termin zur Errichtung des Eigenbetriebes, auch über die genutzten Immobilien entscheiden zu können, ist der Oberbürgermeister aufzufordern, eine entsprechende Beschlussvorlage vorzubereiten.

 

Aus der unzureichenden Umsetzung des genannten Beschlusses vom 30.04.2014 durch die Verwaltung erklärt sich die Eilbedürftigkeit dieser Tischvorlage.

 

 

Finanzierung

 

 

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HHJahr

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Deckungsmittel in €

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Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

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27.10.2014 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich