Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/64
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenbeirates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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09.10.2014
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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13.10.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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27.10.2014
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Sachdarstellung
Das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern äußerte mit Schreiben vom 12.06.2014 Bedenken gegen die Neufassung der Satzung, soweit sie die bisher gelebte Praxis der Bildung einer Seniorenversammlung sowie des ausgestalteten aktiven und passiven Wahlrechts zu Gunsten von „Bürgerinnen und Bürgern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden sind.“ schriftlich manifestierte. Das bislang praktizierte Verfahren wird als unpraktikabel und fehleranfällig eingeschätzt, da die Bestimmung der Wahlberechtigten auf der Grundlage dieser Regelung nur begrenzt nachprüfbar ist. Es stünde auch im Widerspruch zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters und dem seniorenpolitischen Ansatz, älteren Menschen einen längerfristigen Verbleib im Berufsleben zu ermöglichen.
Das Vorverfahren für die Bestellung der Mitglieder des Seniorenbeirates ist nicht zwingend gesetzlich vorgegeben. Nach Rücksprache mit dem Sozialministerium M-V wird nunmehr auf die Delegiertenkonferenz als probates Mittel der Wahl des Seniorenbeirates zurückgegriffen (§ 3 Ziffer 3 und 7 n.F.).
Die Streichung der im § 4 Ziffer 1 a.E. geregelten Wahl von „zwei Delegierten für den Landesseniorenbeirat“ ist dem Umstand geschuldet, dass gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Seniorenmitwirkungsgesetz diese Vertreterinnen und Vertreter nur von den Landkreisen und kreisfreien Städten entsandt werden können.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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20,4 kB
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2
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öffentlich
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26,7 kB
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