Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/164
Grunddaten
- Betreff:
-
Alternativmodell zur Zukunft der Theater Vorpommern GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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10.11.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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11.11.2014
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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24.11.2014
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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19.01.2015
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Gestoppt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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27.01.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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02.02.2015
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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16.02.2015
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Gestoppt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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09.03.2015
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Gestoppt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beschlussfassung
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10.03.2015
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Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bekennt sich zum Erhalt des Theaters Vorpommern als Stadttheater mit den vorhandenen Sparten und den derzeitigen Spielstandorten und setzt sich für dieses ein.
2. Die Bürgerschaft beschließt folgende Eckpfeiler für den Erhalt der Eigenständigkeit des Theaters:
- Dynamisierung der kommunalen Mittel um 2,5% ab dem Jahr 2016, unter der Voraussetzung, dass das Land und die beiden anderen Träger ihre finanziellen Mittel ebenfalls in demselben Umfang erhöhen.
- Ausrichtung des Inhalts künftiger Zielvereinbarungen mit dem Land auf den Erhalt eines eigenständigen Viersparten-Theaters.
3. Die Bürgerschaft beauftragt den Gesellschafter und die von ihr entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates, im Aufsichtsrat darauf hin zu wirken, dass dem Intendanten des Theaters Vorpommern GmbH folgender Auftrag erteilt wird:
- Aufnahme von Verhandlungen mit den zuständigen Gewerkschaften und sonstigen Akteuren über die Einführung eines neuen Haustarifs für die Jahre 2016 bis 2019, der eine jährliche Tarifsteigerung von 2,5% für die Belegschaft gewährleistet. Ziel ist es, im Jahr 2020 mit den niedrigsten Tarifgruppen beginnend schrittweise für alle Beschäftigten zum Flächentarifvertrag über zu gehen.
Sachdarstellung
Die Theater und ihre Ensembles sind für uns unverzichtbare Bestandteile einer Stadtgesellschaft. Die Besucherinnen und Besucher identifizieren sich mit ‚ihren‘ Künstlerinnen und Künstlern. Spielpläne und Inszenierungen eines Stadttheaters prägen und sind geprägt vom jeweils besonderen kulturellen Charakters des Ortes. Dieses Potenzial unterscheidet das Stadttheater vom Gastspiel- und Tourneebetrieb.
Die Theater- und Musikschaffenden tragen zudem weit über ihr Bühnenwirken hinaus zur Vielfalt und Attraktivität des Stadtlebens bei: durch Unterricht an Musikschulen, Beteiligung an Veranstaltungen und Kooperationen mit der freien Kultur, mit Schulen und mit Kirchgemeinden.
Die Fusion der Theater im östlichen Landesteil und den Abbau von über 100 Stellen, wie sie das Gutachten der Münchener Metrum Managementberatung vorschlägt, halten wir daher auch in der reduzierten Form, die die Landesregierung bei ihrem „Theatergipfel“ am 12. Dez. 2014 vorgeschlagen hat, für einen fatalen kulturpolitischen Weg.
Der inzwischen vorliegende „finalisierte Abschlussbericht“ von Metrum beruht immer noch auf vielen Rechenfehlern und Fehlannahmen.
Statt eines starken „Staatstheaters“ stünden am Ende fünf geschwächte Theaterstandorte, die faktisch von einem Tournee-Ensemble bespielt würden, das künftig allein pro Spielzeit über 20.000 Kilometer zwischen den einzelnen Spielorten zurücklegen müsste.
Das Modell bedeutet nicht nur enorme Reisewege, sondern auch einen erheblichen Kulturabbau. Denn es ist nicht nachvollziehbar, wenn Metrum und die Landesregierung behaupten, dass Angebot und Qualität trotz Stellenabbaus und Reisewegen durch eine Fusion sogar erhöht werden könnten.
Alternativmodell
Eine Fusion der Theater im östlichen Landesteil und damit das Ende der „Stadttheater-Idee“ ist nicht alternativlos. Mit einer gemeinsamen Anstrengung der Theaterträger, des Landes und der Beschäftigten ist der Erhalt der eigenständigen Theater unter den unten skizzierten Bedingungen möglich.
Das hier für das Theater Vorpommern skizzierte Modell kann auch auf die Theatergesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz übertragen werden, so dass es auch eine Lösung für beide Theater darstellen könnte.
Die Metrum Managementberatung prognostiziert für beide Theater des östlichen Landesteils im Jahr 2020 eine Gesamtfinanzierungslücke von ca. 5,8 Mio. Euro. Für das Theater Vorpommern geht Metrum von einer Lücke von 2,7 Mio. Euro aus.
Metrum schlägt vor, die Finanzierungslücke durch eine Fusion der Theater Vorpommern und der Theater-Gesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz zu schließen. Eingeschlossen darin ist auch nach dem jüngsten Vorschlag der Landesregierung (12. Dez. 2014) eine Stellenreduzierung an beiden Theatern. Eine Dynamisierung von Zuschüssen ist bis mindestens 2020 nicht vorgesehen.
Das Alternativmodell stellt hingegen eine Dynamisierung aller Zuschüsse schon ab 2016, dazu die Rückkehr zum Flächentarifvertrag ab 2020 zunächst nur für die unteren Lohngruppen in den Mittelpunkt der Finanzierung. Höhere Lohngruppen (Orchester und Chor) sollen ab 2020 mit verkürzten Arbeitszeiten arbeiten. Dafür kann auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet werden.
Wir sind uns bewusst, dass auch die höheren Lohngruppen bereits heute erheblich zu Einsparungen beigetragen haben. Die Orchesterangehörigen wären auf der anderen Seite von einer Fusion in besonderem Maße betroffen, da ein Großteil der zusätzlichen Reisezeiten laut Tarifvertrag nicht auf die Dienstzeit angerechnet würde.
Um weitere Kostensenkungen zu erreichen, müsste über den Verzicht auf die Ostseefestspiele nachgedacht werden. Sollten sich die Tarifpartner verständigen, könnte durch die Nicht-Wiederbesetzung durch Renteneintritte frei werdenden Stellen eine weitere Kostenkonsolidierung erfolgen.
Zuschussentwicklung Gesamtzuschuss TVP |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
GRÜN + 2,5% dynamisierend (ausgehend von 14.426.600 – Löschner Tb. S. 15) |
14.787.270 |
15.156.950 |
15.535.870 |
15.924.270 |
16.322.380 |
METRUM gleichbleibend |
14.515.600 |
14.515.600 |
14.515.600 |
14.515.600 |
14.515.600 |
Personalkostenentwicklung (mit Honoraren) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Grün HTV + 2,5% 2016-2019 (Basis: 13.170.000 – Löschner, S. 6) 2020: Kürzung FTV Orchester, Chor um ca. 1 Mio. Euro |
13.499.250 |
13.836.730 |
14.182.650 |
14.537.220 |
15.137.000 |
METRUM S. 13 + 2,5% 2017-2019, FTV ab 2020 |
13.213.000 |
13.455.000 |
13.767.000 |
14.089.000 |
16.137.000 |
Beim Alternativmodell ist mit einer positiven Differenz zwischen Gesamtzuschuss und Personalkosten bis mindestens ins Jahr 2020 zu rechnen:
Differenz Zuschuss u. Personalkosten |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Grün +2,5% Dynamisierung u. 2,5% Tarifsteigerung |
+1.288.020 |
+1.320.220 |
+1.353.220 |
+1.387.050 |
+1.185.380 |
Für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bedeutet eine Dynamisierung von 2,5% ab 2016 folgende Zuschusserhöhung bezogen auf den Zuschuss im Jahr 2015 von 3.080.000 Euro (21,2% des Gesamtzuschusses):
2016: 77.000 Euro
2017: 155.925 Euro
2018: 236.823 Euro
2019: 319.743 Euro
2020: 404.737 Euro
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2016 |
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0 |
77 T Euro |
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Folgekosten |
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Ja x Nein: |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
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