Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/193
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittel für das Pommersche Landesmuseum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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24.11.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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08.12.2014
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die im Haushalt eingestellte Erhöhung des Zuschusses an das Pommersche Landesmuseum. Darüber hinaus fordert die Bürgerschaft den Oberbürgermeister dazu auf, sich gegenüber dem Land und dem Bund dafür einzusetzen, dass diese - entsprechend den Zuschüssen zum Haushalt des Pommerschen Landesmuseums - ebenfalls ihre Zuschüsse erhöhen.
Sachdarstellung
Aufgrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 01.01.2015 entsteht im Haushalt des Pommerschen Landesmuseum ein Defizit. Dieses kann nicht über Eigenleistungen erbracht werden. Der Haushalt des Pommerschen Landesmuseums wird in einem Verhältnis von 50 % vom Bund und jeweils 25 % vom Land M-V und der Universitäts-und Hansestadt Greifswald finanziert. Da ohne eine Erhöhung des Zuschusses die teilweise Schließung des Pommerschen Landesmuseums droht, muss der Zuschuss ab dem Jahr 2015 erhöht werden.
Das Pommersche Landesmuseum präsentiert dauerhaft Objekte zur Pommerschen Landesgeschichte und in der Gemäldegalerie hauptsächlich Objekte der „Stettiner Gemäldesammlung“. Als Neugründung verfügt das Haus kaum über eigene Objekte. Leihgeber bzw. Nießbrauchgeber sind u.a. die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, das Deutsche Historische Museum, die Universitäts-und Hansestadt Greifswald, die Greifswalder Universität sowie schwedische und polnische Häuser. Weitere Eigentümer sind schwedische und polnische Staatsmuseen sowie u.a. die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, die Ernst von Siemens Kunststiftung, die Philipp F. Reemtsma Stiftung, die Otto Wolff von Amerongen-Stiftung und die Kulturstiftung der Länder.
Voraussetzung für diese museale Präsentation ist eine fachgerechte Aufsicht und Betreuung der Besucher. Durch die Einführung des flächendeckenden Mindestlohnes entstehen der Stiftung für die Absicherung der Aufsichts- und Servicebereiche ab 2015 Mehrkosten in Höhe von 76.000,00 Euro jährlich. Mit diesen Mehrkosten ist der Satzungsauftrag nicht zu gewährleisten. In Abhängigkeit von Einnahmen des Hauses ist mit einer Schließung des Pommerschen Landesmuseum zum Herbst/Winter 2015 zu rechnen.
Von den im Jahr 2015 fehlenden 76.000,00 Euro entfallen nach dem o.g. Finanzierungsschlüssel 19.000,00 Euro auf die Stadt Greifswald. Diese hat im Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 bereits eine ausreichende Steigerung des jeweiligen Zuschusses eingestellt. Mit dieser Beschlussvorlage soll an die weiteren Zuschussgeber Bund und Land appelliert werden, die dann noch fehlenden Zuschussmittel von 38.000,00 Euro (Bund) und 19.000,00 Euro (Land) ebenfalls bereit zu stellen.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
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Folgekosten |
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Ja Nein: |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
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