Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Lärmaktionsplan (Anlage 1) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kernmaßnahmen des Lärmaktionsplanes im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen.

 

3. Die Maßnahmeempfehlungen des Lärmaktionsplanes, sind bei allen Fach-, Bauleit- und Vorhabensplanungen zu berücksichtigen.

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Sachdarstellung

Straßenverkehrslärm ist in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eines der größten Umwelt- bzw. Gesundheitsprobleme. Auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie  2002/49/EG bzw. ihrer Umsetzung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald einen Lärmaktionsplan aufgestellt (Anlage 1). Die vorausgegangene Lärmkartierung und die Betroffenheitsanalyse ist durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt worden. Im Ergebnis werden für 2.978 Einwohner nachts und 4.174 Einwohner ganztags die gesundheitsrelevanten Schwellenwerte von 65 dB(A) ganztags und 55 dB(A) nachts überschritten.

 

1.094 Einwohner sind ganztags Lärmbelastungen über 70 dB(A) ausgesetzt. Im Nachtzeitraum sind es 849 Einwohner, die einer Lärmbelastung über 60 dB(A) ausgesetzt sind. In den entsprechenden Straßenabschnitten sind die Richtwerte für die Bewertung verkehrsbeschränkender Maßnahmen überschritten (Lärmschutz-Richtlinien—StV).

 

Die Voraussetzung für straßenverkehrsrechliche Entscheidungen entsprechend der Lärmschutz-Richtlinien-StV zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Hauptstraßennetz sind auf einem behördeninternen Workshop mit dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung abgestimmt worden. Die erforderliche gutachterliche Untersuchung der einzelnen Straßenabschnitte ist in Auftrag gegeben.

 

Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Vermeidung von gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen. Langfristig ist die erhebliche Lärmbelastung durch Straßenverkehrslärm zu reduzieren sowie deren Entstehung vorzubeugen.

 

Der Prozess der Lärmaktionsplanung ist durch das Planungsbüro Dr. Hunger, Dresden koordiniert und fachlich begleitet worden. Die Öffentlichkeit wurde umfangreich über die Problematik des Umgebungslärms im Internet, der lokalen Presse, dem Hörfunk, einem Faltblatt und einer Postkartenaktion informiert. Die von der Umgebungslärmrichtlinie geforderte aktive Beteiligung der Öffentlichkeit ist durch zwei Öffentlichkeitsversammlungen und einem anschließenden Beteiligungsverfahren umgesetzt worden.

 

Die fachliche Begleitung der Lärmaktionsplanung ist durch die AG Verkehr (Tiefbau- und Grünflächenamt, Stadtbauamt, Bündnis für Familie, VCD, ADFC) durchgeführt worden. An insgesamt vier Terminen wurden Vertreter den Fraktionen der Greifswalder Bürgerschaft  zu den Arbeitstreffen eingeladen. Ihnen ist damit die Möglichkeit gegeben worden, sich frühzeitig und aktiv bei der Maßnahmeplanung zu beteiligen und die eigene Fraktion zum Stand der Dinge zu informieren.

 

Nicht alle Maßnahmen zur Lärmminderung lassen sich mit vertretbarem Aufwand quantifizieren. Für die Kernmaßnahme 1 ist das Minderungspotential berechnet worden. Allein durch die nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen ist eine Halbierung der Zahl der Anwohner, welche gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln über 60 dB(A) ausgesetzt sind, möglich. Zusätzlich werden sich in den betreffenden Straßen die Häufigkeit und die Schwere von Unfällen reduzieren. Die Wohnqualität und der Immobilienwert  werden steigen.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen zur Lärmminderung wird durch eine gezielte Informations- und Öffentlichkeitsarbeit vorbereitet. Weiter ist geplant, die tatsächlich erzielte Minderungspotentiale durch Verkehrs- und Lärmmessungen zu untersuchen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.11.2014 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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11.11.2014 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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24.11.2014 - Hauptausschuss (HA)

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08.12.2014 - Bürgerschaft (BS)