Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/175

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt

1. die Gründung des Eigenbetriebes „Hanse-Kinder“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zum 1.1.2015.

2.  die Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebes „Hanse-Kinder“ (Anlagen 1 und 2) und die Besetzung des Betriebsausschusses wie folgt:

   

Mitglied der BS

N. N.

Mitglied der BS

Frau Marion Heinrich

Mitglied der BS

N.N.

Mitglied der BS

N.N.

Mitglied der BS

Herr Ibrahim Al Najjar

sachkundiger Einwohner

Herr André Carls

sachkundiger Einwohner

N.N.

 

 

3. den vorläufigen Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2015-2018 einschließlich des Stellenplanes für 2015 (Anlage 3).

4.  die Bestellung von Herrn Achim Lerm als Betriebsleiter/-in und von    N. N.                    als Stellvertretende/r Betriebsleiter/-in.

5.  die Übertragung des mit der Aufgabe verbundenen Vermögens auf den Eigenbetrieb.

 

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Sachdarstellung

Zu 1.

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald betreibt gegenwärtig noch 14 kommunale Kindertagesstätten (11 Kitas, 3 Horte) innerhalb der Stadtgrenzen von Greifswald, die als Regiebetrieb innerhalb des städtischen Haushalts im THH 10 geführt werden.

Seit Anfang 2013 beschäftigen sich Verwaltung und Bürgerschaft mit der Neuorganisation und Ausgliederung der kommunalen Kindertagestätten. Anlass der Untersuchungen zu den Kindertagesstätten war einerseits die wirtschaftliche Entwicklung des kommunalen Haushaltes und der entstandene Konsolidierungsdruck, andererseits der entstandene Wettbewerbsdruck durch immer mehr freie Träger im Tätigkeitsfeld Kinderbetreuung. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist eine der letzten Kommunen in M-V, die über eine nennenswerte Anzahl an Kindertagesstätten als Regiebetrieb verfügt.

Ziel der Organisations- und Rechtsformänderung ist gemäß Beschluss der Bürgerschaft B714-40/14 beauftragt vom 30.04.2014, für die kommunalen Kitas die Kostentransparenz zu erhöhen, die kommunalen Kitas effektiver zu betreiben und die Platzkosten mittel- bis langfristig zu senken. Darüber hinaus soll eine möglichst schnelle Sanierung der Kitaimmobilien erfolgen. Die Bürgerschaft hat die Stadt mit diesem Beschluss beauftragt, die Betreibung der kommunalen Kitas als Eigenbetrieb vorzubereiten. Dem vorausgegangen war eine umfassende Diskussion und Abwägung der verschiedenen Rechtsformen.

Insbesondere geht es bei der Ausgliederung aus dem kommunalen Haushalt darum, die Effektivität der Kindertagesstätten zu fördern und zu verbessern und den Haushalt der Stadt zu entlasten. Eine Straffung und Verbesserung der organisatorischen Abläufe und Prozesse ist eine wesentliche Voraussetzung für eine wirtschaftlichere Betriebsführung. Durch die Betreibung als Eigenbetrieb und mehr Wirtschaftlichkeit soll der Zuschuss der Stadt bis zum Jahr 2017 nach dem Haushaltssicherungskonzept um bis zu 1,2 Mio. Euro reduziert werden. Durch eine Bündelung der Aufgaben im Eigenbetrieb insbesondere der Aufgaben im Bereich Management der Kita-Einrichtungen, Personalplanung, -management, und -entwicklung, eigene Stellenplanung und -bewirtschaftung, Controlling des Eigenbetriebes; eigene Haushaltsführung, -planung- und -bewirtschaftung, Budgetüberwachung etc. werden die umfangreichen Beziehungsgeflechte in der Verwaltung aufgelöst und deren Erfüllung im Eigenbetrieb konzentriert. Dies führt u.a. zu Zeitersparnis, aufgrund schnellerer und direkter Steuerung beispielsweise bei der Stellenwiederbesetzung. Daraus folgend resultiert eine Möglichkeit zur schnelleren Aufnahme von Kindern bei freien Plätzen.

 

Der Eigenbetrieb als rechtlich unselbständiges Sondervermögen ist im Vergleich zu den anderen Organisationsformen schneller zu errichten, so ist beispielsweise die Vermögens- und Personalzuordnung auf Grund des engeren Bezuges zu haushaltsrechtlichen Bestimmungen leichter. Dies erleichtert den beabsichtigten nahtlosen Übergang, möglichst ohne Einschränkungen für die Betreuung, die Kinder und Eltern sowie das Personal.

Die kommunalen Kindertagesstätten sollen darüber hinaus wieder konkurrenzfähig werden im Vergleich mit den freien Trägern. Dazu müssen die Platzkosten gesenkt werden, welches übereinstimmend in Verwaltung und Bürgerschaft nur durch eine Ausgliederung möglich ist.

Die Umsetzung des umfassenden Prozesses erfolgt in einer Projektstruktur, wobei in den 2 Projektgruppen alle mit den kommunalen Kitas befassten Fachämter der Verwaltung, das Rechnungsprüfungsamt und der Personalrat sowie Leiterinnen von Kitas mitarbeiten.

 

 

 

Zu 2.

Die Eigenbetriebssatzung –Anlage1- orientiert sich an der Mustersatzung nach EigVO M-V unter Beachtung der Bestimmungen der KV M-V. Als Anlage 2 ist der Vorlage eine Synopse beigefügt, die die Betriebssatzung sowie die Mustersatzung mit Fußnoten zur besseren Übersicht beinhaltet. Wesentliche Bestimmungen betreffen den Gegenstand des Eigenbetriebes, die Bildung und Zusammensetzung des Betriebsausschusses als beratender und beschließender Ausschuss in Angelegenheiten des Eigenbetriebes sowie der festzulegenden Wertgrenzen. Letztere sind an die Regelungen des Hauptausschusses der Universitäts- und Hansestadt Greifswald angelehnt.

Die Besetzung des Betriebsausschusses erfolgt analog der Besetzung der Fachausschüsse der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Zu 3.

Grundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes war die Analyse der Haushaltsdaten der Jahre 2012 und 2013 und 2014 sowie der vorläufigen Rechnungsergebnisse. Der Wirtschaftsplan –Anlage 3 - wird entsprechend der bisherigen Haushaltssystematik erstellt. Die einzelnen, wesentlichen Positionen sind im Vorbericht zum Wirtschaftsplan erläutert.

Betriebswirtschaftlich werden sich die Auswirkungen der Aufgabenbündelung im Eigenbetrieb erst mittelfristig positiv auswirken und sind maßgeblich vom Management des Eigenbetriebsleiters abhängig. 

Um einen fließenden Übergang zu ermöglichen, soll der Eigenbetrieb mindestens 2015 mit eigenem Mandant über AB-Data buchen und entsprechend der doppischen Vorschriften den Jahresabschluss erstellen. Dazu wird beim Ministerium ein Antrag auf Genehmigung der Abweichung von den Vorschriften der EigVO M-V gestellt.

 

Zu 4.

Das Auswahlverfahren erfolgt mittels externer Personalberatung. Die Ausschreibung der Stelle erfolgte Anfang September, die Bewerbergespräche fanden am 24.10.2014 statt. Der Vorschlag für die Besetzung der Stelle der/s Betriebsleiters/in wird bis zur Sitzung der Bürgerschaft unterbreitet werden.

 

Zu 5.

Gemäß § 9 der EigVO M-V hat die Stadt dafür zu sorgen, dass der Eigenbetrieb mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet wird, damit er die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen kann.

Deshalb ist beabsichtigt, die mit der Aufgabe verbundenen Vermögenswerte (Immobilien und Mobilien, Ausrüstungen etc. an den Eigenbetrieb) zu übertragen. Gemäß § 9 Abs. 2 der EigVO M-V sind bei der Vermögensersterfassung und -bewertung die Grundsätze zu beachten, die das Innenministerium durch Verwaltungsvorschrift zur Ersterfassung und -bewertung des kommunalen Vermögens bestimmt. Deshalb soll die Zuordnung der Vermögenswerte auf Grundlage der Werte des doppischen Jahresabschlusses der UHGW zum 31.12.2014 mit gesondertem Beschluss erfolgen.

Auf Grund des Beschlusses der Bürgerschaft vom 30.04.2014 wurde durch die WVG die gutachterliche Bewertung für 12 Kitas in Auftrag gegeben und die Miete bei Übertragung als Sacheinlage und Kauf errechnet. Die Verwaltung hat die berechneten Werte mit den im Eigenbetrieb anfallenden Abschreibungen unter Beachtung der Sonderposten in Bezug auf die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Kita-Eigenbetrieb, den städtischen Haushalt und die Platzkosten verglichen und der Bürgerschaft mit Bericht vom 16.09.2014 übermittelt.

 

Die Vergleichsrechnungen belegen, dass die Sacheinlage in die WVG oder alternativ ein Kauf nicht empfohlen werden kann. Die Zielstellung der Organisationsformänderung in Bezug auf Platzkostensenkung und Haushaltsentlastung wird damit nicht erreicht werden.

 

 

Zudem würde eine Mehrbelastung der Eltern erfolgen. Ferner ist eine schnellere Sanierung der Kita-Immobilien bei der WVG im Vergleich zum Eigenbetrieb auch nicht wahrscheinlich, da dort (WVG) bereits in großem Umfang Investitionsvorhaben für die nächsten Jahre geplant sind.

 

 

Gemäß § 77 KV M-V ist die Gründung des Eigenbetriebes anzeigepflichtig.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

THH 11

62300 – 57311000

Sonstige Finanzaufwendungen an Eigenbetrieb Kita

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

Kernhaushalt

 

 

Nähere Erläuterungen siehe Vorbericht zum Wirtschaftsplan

 

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Beschlüsse

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10.11.2014 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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13.11.2014 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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24.11.2014 - Hauptausschuss (HA)

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08.12.2014 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen