Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/227

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende 3. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Durchführung von Veranstaltungen und Märkten auf kommunalen Flächen.

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Sachdarstellung

Mit der Haushaltssatzung 2014 wurde durch die Bürgerschaft der Universitäts-und Hansestadt Greifswald ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen, das Maßnahmen für die Jahre 2014 bis 2017 vorsieht. Eine der Maßnahmen ist die Neukalkulation der Markgebühren. Die derzeit gültigen Marktgebühren wurden 2010 kalkuliert. Bei den Frische-, Textil- und Kleingewerbemärkten wurden die Kosten auf die voraussichtlich zu erwartende Nutzung verteilt. Dabei wurden die für jede Marktfläche durchschnittlich genutzten Quadratmeter der letzten drei Jahre zugrunde gelegt.

 

Die Berechnung der Umlagen der allgemeinen Kostenstellen erfolgte auf der Grundlage der Gewichtung der Quadratmeter unter Berücksichtigung der zeitlichen Verfügbarkeit.

 

Bei den Reinigungskosten wurde ein Öffentlichkeitsanteil von 33 % abgezogen. Da die Reinigung der vom Wochenmarkt genutzten Fläche nicht im Turnus der Straßenreinigung enthalten ist und eine Reinigung auch ohne stattfindenden Wochenmarkt erfolgen müsste, können nur zwei von drei durchgeführten Reinigungen pro Woche dem Marktbetrieb zugeordnet werden.

 

Hinsichtlich des Personalaufwandes wurde der Durchschnitt der voraussichtlich in den nächsten drei Jahren anfallenden Kosten in Ansatz gebracht. Davon wurden 4 % der Verwaltung der Veranstaltungsflächen und von den übrigen Personalkosten 3 % den Tagessätzen für den Historischen Markt und den Fischmarkt zugeordnet. Die übrigen Personalkosten wurden auf die Frische-, Textil- und Gewerbemärkte über die zuvor beschriebene Gewichtung der Quadratmeter verteilt. Die Sachkosten und sog. innere Verrechnung folgt dieser Berechnung.

 

Beim Historischen Markt und Fischmarkt fließen bei der Berechnung der Tagesgebühren nur die Abschreibungen und Zinsen ein, die nicht dem Frischemarkt zugewiesen werden können. Weiterhin wurde aufgrund der besonderen städtebaulichen Funktion des Historischen Marktplatzes und des Fischmarktes bei beiden Flächen ein Öffentlichkeitsanteil in Höhe von 33 % abgesetzt. Beim Forum am Museumshafen und der Festspielwiese flossen Abschreibungen und Zinsen hingegen vollumfänglich ein. Grundlage für die Tagesgebührenberechnung war jeweils die voraussichtliche Nutzung (Anzahl der Veranstaltungen).

 

Die Kalkulation der einzelnen Gebühren ist in Anlage 3 enthalten, Anlage 2 enthält eine ausführliche Darstellung zur Ermittlung der Abschreibungen und Zinsen.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

7

57300.43229000

Mehreinnahmen bei den
Benutzungs-/Standgebühren

59.000,00

 

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Beschlüsse

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14.01.2015 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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15.01.2015 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)

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19.01.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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20.01.2015 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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02.02.2015 - Hauptausschuss (HA)

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16.02.2015 - Bürgerschaft (BS)