Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/226

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die Einreichung eines Strategiepapiers zum ISEK 2015 (vgl. Anlage 1) für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die inhaltliche Ausrichtung des Strategiepapiers zum ISEK orientiert sich an dem städtischen Leitbild, dem vorliegenden ISEK 2005 nebst Teilfortschreibungen sowie an den inhaltlichen Anforderungen der Prioritätenachse 4 „Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung“ des Operationellen Programms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Förderperiode 2014 bis 2020. - In dem Strategiepapier werden den vorgegebenen thematisch-spezifischen Zielen des Operationellen Programms drei Leitprojekte zugeordnet.

 

  1. Für das spezifische Ziel „Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes in den Ober- und Mittelzentren des Landes“ (Thematisches Ziel 6, Investitionspriorität 6c) wird das städtische Leitprojekt ‚Bauliche Sanierung des Theaters‘ inklusive Beseitigung der Brandschutzprobleme zur nachhaltigen Nutzung des Baudenkmals als kulturelle Infrastruktur für Stadt und Region ausgewählt.

 

  1. Für das spezifische Ziel „Verbesserung der städtischen Umweltqualität in den Ober- und Mittelzentren des Landes“ (Thematisches Ziel 6, Investitionspriorität 6e) wird die ‚Umgestaltung des Hanserings‘ mit Pflanzung von Baumreihen, Maßnahmen der Verkehrsberuhigung und zur Entflechtung von verschiedenen Verkehrsträgern als städtisches Leitprojekt vorgeschlagen.

 

  1. Dem spezifischen Ziel „Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft in den Ober- und Mittelzentren des Landes“ wird das städtische Leitprojekt ‚Neubau des Schulstandortes Integrierte Gesamtschule „Erwin Fischer“ (IGS)‘ als stadtteilintegrierende und inklusive Modellschule zur Förderung der sozialen Inklusion und Armutsbekämpfung zugeordnet.
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Sachdarstellung

Zu 1: Einreichung Strategiepapier zum ISEK

 

In Greifswald wurde das erste ISEK im Rahmen des Bundeswettbewerbs Stadtumbau Ost 2002 erarbeitet und von der Bürgerschaft beschlossen. In 2005 erfolgte eine Fortschreibung, maßgeblich angereichert mit aktuellen Daten aus dem 2004 eingeführ­ten Monitoring zur Überprüfung und Anpassung der Bevölkerungs-, Haushalts- und Woh­nungsprognosen. In der Zwischenzeit gab es weitere Teilfortschreibungen zur Bevölke­rungsprognose sowie zur Haushalts- und Wohnraumnachfrageprognose mit entsprechenden Bürgerschaftsbeschlüssen. Im letzten ISEK-bezogenen Bürgerschaftsbeschluss (B148-07/10 vom 17.05.2010) wurde empfohlen, dass in „Anbetracht der unsicheren demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung Greifswalds - auch im regionalen Kontext - (…) die Progno­sen spätestens 2015 zu aktualisieren und zur Grundlage des neuen ISEK zu machen“ sind.

 

Ergänzend zur grundsätzlich notwendigen Aktualisierung und Anpassung der verschiedenen Prognosen sowie der Zielstellungen und Maßnahmen des Stadtumbaus wird von Seiten des Landesministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus ein neues ISEK eingefordert. Durch den Konzeptaufruf für die EFRE-Förderperiode 2014 – 2020 ist die Stadt aufgerufen, zunächst ein Strategiepapier zum ISEK bis zum 28.02.2015 zu erstellen. Inhaltlich fokussiert sich das neue EFRE-Operationelle Programm auf die beiden thematischen Ziele:

  • „Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz“ (Ziel 6) – Das Ziel 6 wird weiter in zwei spezifische Ziele gegliedert: Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes (Investitionspriorität 6c) und Verbesserung der städtischen Umweltqualität (Investitionspriorität 6e).
  • „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminie­rung“ (Ziel 9).

 

Demnach ist eine relativ klare Fokussierung der förderbaren EFRE-Maßnahmen vorge­geben und im Strategiepapier zu berücksichtigen. Die Erarbeitung des Strategiepapiers zum ISEK erfolgt auf Basis des bestehenden ISEK (2005) mitsamt Teilfortschreibungen (2009) und aktuellem Monitoringbericht zur Stadtentwicklung (2012). Bei der Auswahl der o.g. Leitprojekte wurde die vorliegende und von der Bürgerschaft beschlossene Prioritätenliste für komplexe Problemlösungen (B694-37/13 vom 16.12.2013) herangezogen und auf Passfähigkeit zu den Investitionsprioritäten sowie thematischen und spezifischen Zielen des Operationellen Programmes geprüft.

 

Die fördertechnische und redaktionelle Erarbeitung des Strategiepapiers wird vom Stadtbauamt als laufendes Geschäft der Verwaltung ressortübergreifend koordiniert. Das EFRE-Operationelle Programm für MV wurde erst am 17.10.2014 bestätigt, weswegen die Erarbeitung des Strategiepapiers einem sehr engen Zeitplan unterliegt. Die konkretisierende Förderrichtlinie für das EFRE-Programm wird derzeit durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus erarbeitet und liegt zum Zeitpunkt der Beschlussvorlagen-Einbringung noch nicht vor (voraussichtlich Ende 2014). Das hat insbesondere zur Folge, dass bei der Auswahl der Leitprojekte die Schwierigkeit zu meistern ist, lediglich auf der relativ abstrakten Ebene der thematischen und spezifischen Ziele Einschätzungen vornehmen zu müssen, ohne die operationalisierbaren Prüfkriterien genauer zu kennen. Ferner kann der Anteil der förderfähigen Kosten (z.B. für Planungsleistungen) noch nicht valide abgeschätzt werden.

 

Da zu erwarten ist, dass die Investitionsvolumen der eingereichten Projekte das vorhandene EFRE-Budget überschreitet, erfolgt die Förderung grundsätzlich in einem wettbewerblich orientierten Verfahren, d.h. die finale Projektauswahl wird durch ein Auswahlgremium auf Landesebene – voraussichtlich im Mai 2015 – vorgenommen. Die Förderquote für EFRE-Vorhaben kann bis zu 75% erreichen.

 

Neben der Beantragung von EFRE-Fördermitteln liefert das Strategiepapier konzeptionelle Grundlagen für die Neuerarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK).

 

Zu 2: Leitprojekt ‚Bauliche Sanierung des Theaters‘

 

Die von der Bürgerschaft beschlossene „Prioritätenliste für komplexe Problemlösungen“ vom 16.12.2013 (B694-37/13) platziert die Sanierung des Greifswalder Theaters auf den 3. Rang, hinter dem Neubau des Stadtarchivs (nicht EFRE-relevant) und dem Neubau der IGS-Fischer (vgl. Leitprojekt 3). Demnach ist die Auswahl des Vorhabens bereits positiv politisch votiert worden.

 

Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Bauzustand des Denkmals sowie aus den spezifischen Nutzungsanforderungen als Theater. Zielstellung ist die langfristige Nutzung des Baudenkmals als kulturelle Infrastruktur und die damit einhergehende notwendige bauliche und brandschutztechnische Sicherung bzw. Optimierung. Die langfristige Nutzungskonzeption hängt im Detail von den noch ausstehenden Ergebnissen der Fusionsverhandlungen auf regionaler und landespolitischer Ebene sowie den Empfehlungen des Metrum-Gutachtens ab. – Nach Feststehen dieser rahmensetzenden Bedingungen könnte das auch politisch eingeforderte Sanierungskonzept (Bürgerschaftsbeschluss 16.12.203, B691-37/13) für das Theater erstellt werden und als Grundlage für die weiteren Planungen und baulichen Sanierungen herangezogen werden. – Nach dem kommunalen Bauzustandsbericht ist mit Sanierungskosten mindestens in Höhe von 11 Mio. Euro zu rechnen.

 

Zu 3: Leitprojekt ‚Umgestaltung des Hanserings‘

 

Das Leitprojekt Umgestaltung des Hanserings wurde im Rahmen des zu erarbeitenden Strategiepapiers der Prioritätenliste hinzugefügt, da der vorliegenden Liste ((B694-37/13) kein passfähiges Projekt für das spezifische Ziel „Verbesserung der städtischen Umweltqualität“ zu entnehmen war. Gleichzeitig ist die Kompatibilität dieses Leitprojektes mit dem vorgegebenen spezifischen Ziel sehr hoch. Ferner ist die Umgestaltung des Hanserings in zahlreichen Planungen bereits seit 1995 und in Beschlussvorlagen thematisiert und positiv votiert worden.

 

Das Umgestaltungskonzept basiert auf drei zentrale Maßnahmen:

  • Verlegung der Fahrbahn in Richtung Süden, um die touristisch erlebbare Wasserkante zu vergrößern und innerstädtische Erholungsflächen zu schaffen bzw. aufzuwerten.
  • Pflanzung von hochstämmigen und breitkronigen Straßenbäumen in drei Reihen als grünes Dach des Hanserings.
  • Schaffung einer Mittelinsel als fortlaufende Querungshilfe entlang des kompletten Bauabschnittes (Ausnahmen sind die Linksabbiegerspuren) unabhängig von bestehenden Querungshilfen.

 

Im Falle eines erfolgreichen Antragsverfahrens und Bewilligung der Haushaltsmittel wird die Planung für dieses Leitprojekt 2015 in Auftrag gegeben werden können. Haushaltsmittel für Planungen in Höhe von 500.000 Euro sind bereits im Doppelhaushalt 2015/16 eingestellt worden. Grobe Kostenschätzungen gehen von einem Gesamtvolumen des Vorhabens in Höhe von 3 Mio. Euro aus.

 

Zu 4: Leitprojekt ‚Neubau des Schulstandortes Integrierte Gesamtschule Erwin Fischer“ (IGS)‘:

 

Dieses städtische Leitprojekt rangiert auf der „Prioritätenliste für komplexe Problemlösungen“ vom 16.12.2013 (B694-37/13) auf Platz 2 und genießt demnach einerseits höchste lokalpolitische Priorität und andererseits eine sehr hohe Kompatibilität zu der spezifischen EFRE-Zielsetzung „Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft“. Darüber hinaus ist das Vorhaben jüngst durch den einstimmigen Bürgerschaftsbeschluss vom 27.10.2014 (B73-03/14) zum Ersatzneubau der IGS Fischer sowie zur Sanierung der vorhandenen Schulsporthalle als Einzelvorhaben positiv politisch votiert worden.

 

Für die Beantragung von EFRE-Mitteln ist ergänzend zu den Sachdarstellungen in der o.g. Beschlussvorlage die Funktion der Schule auch als stadtteilintegrierende Einrichtung zu beachten, v.a. um den sozialen Herausforderungen im Stadtteil gerecht werden zu können. Hierfür sind im Rahmen der weiteren Quartiersentwicklung geeignete Maßnahmen zu konzipieren.

 

Ferner wird geprüft, ob die bauliche Sanierung der benachbarten KiTa Regenbogen - ebenso mit der Zielstellung einer inklusiven Einrichtung - als Ergänzungsprojekt zum Leitprojekt IGS-Fischerschule in das Strategiepapier aufgenommen werden kann (vgl. Beschluss Neubau/Sanierungsprogramm städtischer Kindertagesstätten vom 29.10.2012, B514-28/12). Die geschätzten Kosten für die bauliche Aufwertung des Schulstandortes IGS Fischer belaufen sich auf 18,2 Mio. Euro.

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.01.2015 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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28.01.2015 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft

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02.02.2015 - Hauptausschuss (HA) - mit Änderungen

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16.02.2015 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig