Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/249

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Gemäß § 40 Absatz 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind für die Stellvertretung des Oberbürgermeisters zwei Personen zu wählen, die den Oberbürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten.  Aus diesem Grunde ist gemäß § 40 Absatz 3 KV M-V ein Stellvertreter aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten zu wählen. Die nunmehr in der 4. Änderungssatzung aufgenommene Reglung in Artikel 1, Ziffer 1 hat insofern nur klarstellenden Charakter. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode. Die Stellvertreterfunktion wird in der Eigenschaft als Ehrenbeamter wahrgenommen und es besteht ein Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Nach § 6 der Entschädigungsverordnung erhalten ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters in großen kreisangehörigen Städten mit über 30 000 Einwohnern höchstens 340 Euro monatlich.

 

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2015

Deckungskreis 1

3.400

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

2016

Deckungskreis 1

 

 

4.080

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

02.02.2015 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

16.02.2015 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich