Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/249
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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02.02.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.02.2015
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Sachdarstellung
Gemäß § 40 Absatz 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind für die Stellvertretung des Oberbürgermeisters zwei Personen zu wählen, die den Oberbürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten. Aus diesem Grunde ist gemäß § 40 Absatz 3 KV M-V ein Stellvertreter aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten zu wählen. Die nunmehr in der 4. Änderungssatzung aufgenommene Reglung in Artikel 1, Ziffer 1 hat insofern nur klarstellenden Charakter. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode. Die Stellvertreterfunktion wird in der Eigenschaft als Ehrenbeamter wahrgenommen und es besteht ein Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Nach § 6 der Entschädigungsverordnung erhalten ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters in großen kreisangehörigen Städten mit über 30 000 Einwohnern höchstens 340 Euro monatlich.
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2015 |
Deckungskreis 1 |
3.400 |
Folgekosten |
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Ja Nein: |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2016 |
Deckungskreis 1 |
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4.080 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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17,9 kB
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