Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/248
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zum Stellvertreter des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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02.02.2015
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.02.2015
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wählt aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Herrn Dietger Wille
zum 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters für die Wahlperiode der Bürgerschaft. Die Stellvertreterfunktion wird zum nächstmöglichen Termin ehrenamtlich übertragen.
Sachdarstellung
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 30.06.2014 wurde die Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in § 9 Absatz 2 dahingehend geändert, dass die Bürgerschaft nur noch einen Beigeordneten wählt. Mit dem Ausscheiden des Beigeordneten und 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters mit Ablauf des 23.02.2015 ist nur noch ein Stellvertreter des Oberbürgermeisters bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald tätig.
Gemäß § 40 Absatz 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind für die Stellvertretung des Oberbürgermeisters zwei Personen zu wählen, die den Oberbürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten. Aus diesem Grunde ist gemäß § 40 Absatz 3 KV M-V ein Stellvertreter aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten zu wählen. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode. Die Stellvertreterfunktion wird in der Eigenschaft als Ehrenbeamter wahrgenommen, das bisherige Arbeitsverhältnis bleibt davon unberührt. Die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis soll zum nächstmöglichen Termin erfolgen.
Aus dem Kreis der leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung wird Herr Dietger Wille als 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorgeschlagen.
Begründung:
Herr Wille ist sehr geeignet, diese Funktion wahrzunehmen. Herr Wille begann am 01.09.1991 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf seine Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und schloss diese am 31.08.1994 erfolgreich ab. Am 01.09.1994 wurde er in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, zunächst als Sachbearbeiter allgemeine Ordnungsaufgaben im Ordnungsamt, dann war er als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes, als Sachbearbeiter Verwaltungssteuerung/Berichtswesen im Amt für Wirtschaft und Finanzen tätig.
Ab dem 26.04.2011 ist Herrn Wille die Leitung des Amtes für Wirtschaft und Finanzen übertragen worden.
In der Zeit von 2004 bis 2008 übte er die Funktion des Wahlbüro-Leiters aus.
In seiner Tätigkeit als Verwaltungssteuerer im Amt für Wirtschaft und Finanzen hat Herr Wille
einen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald geleistet. Er hat u.a. die Aufstellung der Haushaltssicherungskonzepte der Jahre
2005, 2006, 2009 koordiniert und maßgeblich das Haushaltsicherungskonzept für die Jahre
2014 - 2017 erarbeitet. Aufgrund seines umfangreichen Fachwissens und seiner Führungs-
kompetenzen wurde Herr Wille ab Februar 2009 zum Projektleiter des Projektes zur Einführung
des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in der Universitäts- und
Hansestadt Greifswald berufen. Die Einführung der Doppik ist erfolgreich verlaufen.
Herr Wille ist aufgrund seiner Kenntnisse im Bereich Haushalt und Finanzen in Mecklenburg-Vorpommern geachtet und anerkannt. Ab dem 24.09.2008 ist er zum Vorsitzenden der AG Kämmereiamtsleiter beim Städte- und Gemeindetag M-V gewählt worden.
Gegenwärtig arbeitet Herr Wille im Finanz- und Personalausschuss des Städte- und Gemeinde-tages e.V. und im Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte-
und Gemeindetages mit. Hervorzuheben ist die von Herrn Wille erarbeitete Kommentierung der
§§ 42b – 67 der Kommunalverfassung M-V zur Haushaltswirtschaft.
Im Rahmen der Aufgabenübertragung hat Herr Wille sich kontinuierlich fortgebildet.
Er erfüllt alle Arbeitsaufgaben mit hohem Engagement und Verantwortungsbewusstsein. Seine Fach- und Führungskompetenz hat er jederzeit in der Zusammenarbeit mit den Gremien, den Vorgesetzten und Mitarbeitern/innen unter Beweis gestellt. Bei der Haushaltsaufstellung und Durchführung hat Herr Wille stets die Belange aller Beteiligten im Blick. Erstmals ist unter seiner Leitung ein Doppelhaushalt für die Jahre 2015/2016 aufgestellt worden, der mit großer Mehrheit die Zustimmung der Gemeindevertreter fand. Herr Wille ist befähigt, die verantwortungsvolle Tätigkeit zu übernehmen.
Es ist daher beabsichtigt, Herrn Wille zum nächstmöglichen Termin als zweiten Stellvertreter des Oberbürgermeisters einzusetzen.
Der Stellvertreter hat Anspruch auf Entschädigung nach der Entschädigungsverordnung. Näheres regelt die Hauptsatzung.
Für die Wahl gelten die Vorschriften nach § 40 Absatz 1 Kommunalverfassung M-V.
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
3 |
DK 1 |
Deckungskreis 1 |
3.400 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2015 |
Deckungskreis 1 |
3.400 |
Folgekosten |
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Ja Nein: |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2016 |
DK 1 |
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4.080 |