Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Investitionskredite bis zu einem Volumen in Höhe von 7.836.800 EUR aufzunehmen.

 

Die Kredite werden zu möglichst günstigen Konditionen auf dem freien Kreditmarkt aufgenommen. Vor der Kreditaufnahme werden verschiedene Angebote eingeholt. Die Kredite werden beim günstigsten Anbieter aufgenommen.

 

Über das Ergebnis der Kreditaufnahme ist zu informieren.

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Sachdarstellung

Der Beschluss der Bürgerschaft ist gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 4 der Hauptsatzung notwendig.

 

Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung der Auszahlungen des Investitionsprogramms 2014.

 

Für das Haushaltsjahr 2014 wurde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit den Entscheidungen des Ministeriums für Inneres und Sport zur Haushaltssatzung 2014 vom 18.12.2014  die Genehmigung zur Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 7.836.800 EUR erteilt.

 

Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V erfolgt die Kreditneuaufnahme maximal bis zu der Höhe des durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen und nur soweit, wie sie zur Finanzierung der Auszahlungen des Investitionshaushaltes erforderlich sind.

 

Die Investitionsmaßnahmen sind soweit fortgeschritten, dass Kreditaufnahmen erforderlich sind.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

61200.31*

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen

7.836.800

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2014

7.836.800

0

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

19.01.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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02.02.2015 - Hauptausschuss (HA)

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16.02.2015 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich