Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/251

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anlage 1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses wird wie folgt geändert:

 

1.       Gebührenposition G 1.2. Standgebühr Wochenmarkt Di, Do, Fr von 1,30 EUR auf 1,25 EUR,

2.       Gebührenposition G 1.2. Standgebühr Wochenmarkt Sa von 0,93 EUR auf 0,85 EUR und

3.       Gebührenposition G 2.2 Standgebühr Wochenmarkt Di, Do, Fr von 1,41 EUR auf 1,25 EUR.

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Sachdarstellung

Der Änderungsvorschlag soll einerseits die Attraktivität des historischen Marktes für Händler im Vergleich zu anderen Städten steigern. Andererseits soll sie dem Interesse der Stadt an vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen für den Handel in der Innenstadt gerecht werden.

 

Die der Satzungsänderung der Verwaltung zugrunde liegende Kalkulation geht auf allen Märkten von einer annähernd vollständigen Kostendeckung aus. Grundsätzlich ist dieser Ansatz auch nachvollziehbar.

Ein Entscheidungsspielraum in der Gebührenfestsetzung ergibt sich für die Bürgerschaft aber aus den darin enthaltenen, rechtlich zulässigen Ansätzen kalkulatorischer Kosten aus der Verzinsung des Anlagevermögens. Diese Kosten führen nicht zu Aufwendungen oder Zahlungen der Stadt, die den Haushalt belasten, so dass eine Gebührenfestsetzung unterhalb der kalkulierten Sätze möglich wird. Dieser Spielraum sollte aber nur beim historischen Markt und dem Fischmarkt genutzt werden, unter anderem um auf diesen benachbarten Plätzen Chancengleichheit zu schaffen.

 

Der Vorschlag geht von folgenden Erwägungen aus:

 

  1. Die Händler sollen nicht übermäßig belastet werden. Dazu sollen die Gebühren im Vergleich zu den anderen Städten konkurrenzfähig sein.
  2. Für Fischmarkt und Hauptmarkt soll es eine einheitliche Gebühr geben.
  3. Die Gebühren sollen nicht zu niedrig sein, um den Wettbewerb mit den Händlern des stehenden Gewerbes in der Innenstadt nicht zu verzerren. Diese haben durch ihren festen Geschäftssitz zusätzliche Kosten, wie Miete oder Grundsteuer, und sind in der Stadt auch gewerbesteuerpflichtig. All dies belastet die Markthändler, die ihren Geschäftssitz außerhalb der Stadt haben, nicht, so dass der Standort „Markt“ den Händlern dort einen Kostenvorteil gegenüber den festen Ladengeschäften verschafft.
  4. Die Gebühren sollen mindestens die haushaltswirksamen Kosten decken und darüber hinaus einen Beitrag zur Haushaltsentlastung liefern. Der im HSK angestrebte Betrag wird mit dem Vorschlag gerade noch erreicht.

 

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Beschlüsse

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16.02.2015 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich