Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/264

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Neufassung der „Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“.

Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung vom 22.11.2006 (Beschlussnummer B342-21/06).

 

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Sachdarstellung

Die aus dem Jahr 2006 stammende Satzung ist den jetzigen rechtlichen Regelungen und Termini nach der Kreisgebietsreform anzupassen. Der zum Beschluss vorliegende Entwurf basiert auf den §§ 11, Abs. 1 und 25, Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) und beachtet die novellierte Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 28. November 2013.

Nach § 11 Abs. 1 des BrSchG M-V haben die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Diesem Grundsatz folgend und in Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements wurde in Zusammenarbeit mit der Wehrführung der Greifswalder Freiwilligen Feuerwehr der nun vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet.

Die Zahlung von Entschädigungen soll zur Stabilisierung und Erhöhung des Mitgliederbestandes der Freiwilligen Feuerwehr beitragen und der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung des Ehrenamtes Feuerwehr mit der hoheitlichen Aufgabe der Gefahrenabwehr Rechnung tragen.

Es soll den Einzelerläuterungen vorangestellt werden, dass im Satzungsentwurf vorgeschlagene Erweiterungen/Erhöhungen bei Aufwandsentschädigungen mit den Planansätzen des Doppelhaushaltes für die Jahre 2015 und 2016 abgedeckt sind.

In Abstimmung mit der Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Greifswald sind in § 2 (1) des Satzungsentwurfes gegenüber der bisherigen Fassung die Sätze der Aufwandsentschädigung für den Ortswehrführer und seinen Stellvertreter der jetzigen Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V (FwEntschVO M-V) angepasst worden. Der Personenkreis, der neben den bereits genannten eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten soll, ist um Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mit besonderen Aufgaben erweitert worden. Dies ist durch den § 5 der FwEntschVO M-V gedeckt und soll den vorliegenden Mehraufwand aus der Aufgabenerfüllung abdecken

Die Erhöhung des Satzes von 5 € auf 7,50 € für eine Alarmierung gilt unabhängig von der Länge eines Einsatzes und wird zur Abdeckung des Aufwandes gegenüber dem Jahr 2006 den jetzigen Gegebenheiten gerecht. Im Vergleich zu den vorigen Entschädigungssätzen wird für das Jahr 2015 ein Mehraufwand in Höhe von 4.500 € und für das Jahr 2016 ein Mehraufwand in Höhe von 6.500 € prognostiziert. Die Mehraufwendungen sind jedoch durch den Planansatz gedeckt.

Mit dem Absatz 5 des §2 ist dem Umstand Rechnung getragen, dass es bedingt durch unvorhersehbare Personalausfälle in den Wachschichten der Berufsfeuerwehr, zu taktisch nicht vertretbaren Mindeststärkereduzierungen kommt, sondern die Möglichkeit eingeräumt wird, ausgebildete Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Greifswald zur Auffüllung der Mindeststärke anzufordern. Dies soll die Ausnahme bleiben, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Da es sich um einen 24-Stunden Schichtdienst zu Ausbildungszwecken handelt, soll dies dann mit einer Aufwandsentschädigung abgegolten werden.

Im § 3 Abs. 2 wurde der Altersrahmen erweitert. Im Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz M-V ist nach 40jähriger Pflichterfüllung in einer Feuerwehr die Mitgliedschaft beendet. Die Realität zeigt jedoch, dass die Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr hier nicht zwangsläufig endet. Im Gegensatz zum Landesgesetz soll die Jubiläumszuwendung jedoch nur für die Mitgliedszeiten in der Greifswalder Freiwilligen Feuerwehr gelten.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

7

12602.50190000

Personalnebenausgaben

24.900 €

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2015

2016

24.900 €

24.900 €

21.800 €

23.700 €

3.100 € Überdeckung

1.200 € Überdeckung

 

Folgekosten

 

Ja                  Nein:

 

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Beschlüsse

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09.03.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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10.03.2015 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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23.03.2015 - Hauptausschuss (HA)

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13.04.2015 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich