Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/865

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1. die unbebauten, erschlossenen städtischen Grundstücke grundsätzlich zu mindestens folgenden Festpreisen erschließungsbeitragsfrei an Investoren ab den 06.05.2008 zu verkaufen:

Gewerbe- und Industriegebiet Helmshäger Berg   13,00 €/m²

Industriegebiet Herrenhufen Süd     13,00 €/m²

Gewerbegebiet Herrenhufen Süd     15,00 €/m²

Gewerbegebiet Mühlenweg     14,00 €/m²

Gewerbegebiet Ziegelhof      23,00 €/m²

Mischgebiet Mühlenweg      31,00 €/m²

 

Eventuelle Veräußerungen zu geringeren Preisen bedürfen eines gesonderten Beschlusses.

 

2. Die Festpreise sollen bis zum 31.12.2010 gelten. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Überprüfung vorzunehmen.

 

3. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ermächtigt die Verwaltung, zu den vorgenannten festgelegten Mindestkaufpreisen, Grundstücksveräußerungen mit entsprechender Bauverpflichtung vorzunehmen.

 

 

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Sachdarstellung

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

1 88000 340040

Mühlenweg/Ziegelhof

2

1 88000 340070

Herrenhufen Süd

 

1 88000 340080

Helmshäger Berg

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

 

 

 

 

 

 

Zu 1. Um zukünftigen Investoren den Wunsch nach Nennung aller mit dem Grunderwerb verbundene Kosten zu erfüllen, wurde bereits zum Festpreis für alle Gewerbe-, Industrie- und Mischgebiete ein Beschluss gefasst.

Die Stadtverwaltung hat mit einem nicht förderfähigem Unternehmen einen höheren Kaufpreis, als die im Beschluss vom 17.12.2001 Beschlussnummer: B392-26/01 festgelegten, ausgehandelt.

Entsprechend des o.g. Beschlusses bedurften Abweichungen bisher, egal ob sie positiv oder negativ sind, einer gesonderten Beschlussfassung.

Deshalb sollte dieser Beschluss dahingehend geändert werden, dass der Kaufpreis mindestens dem vom Gutachterausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald festgestellten Verkehrswert in den vorgenannten Gebieten entspricht.

 

Um jedoch gegenüber den Investoren, die einen höheren Kaufpreis als den Festpreis bieten, schnell handeln zu können, ist die Änderung des o.g. Beschlusses erforderlich.

 

Der Gutachterausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat die vorgesehenen Verkaufspreise als erschließungsbeitragsfreie Verkehrswerte am 17.07.2007 bestätigt.

 

Zu 2. Da die Bodenrichtwerte alle 2 Jahre sich ändern können, ist eine Überprüfung der Festpreise erforderlich. Sofern sich Abweichungen dann ergeben sollten, werden die Preise neu beschlossen.

 

Zu 3. Die Verwaltung empfiehlt diese Verfahrensweise aus folgenden Gründen:

 

Das Verfahren zur Veräußerung der Grundstücke wird beschleunigt, damit sind kurz-fristige Entscheidungen möglich und dadurch wird die Veräußerung der Grundstücke Investorenfreundlicher.

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Beschlüsse

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07.04.2008 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten

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16.04.2008 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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21.04.2008 - Hauptausschuss (HA)

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05.05.2008 - Bürgerschaft (BS)

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08.06.2008 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)