Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/283

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt, der Oberbürgermeister möge die Erfolgsaussichten von Enteignungsverfahren gegen die Eigentümer der Grundstücke Lange Straße 48a und Steinbeckerstraße 35/36 prüfen.

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Das Gutachten zur Möglichkeit der Enteignung des Eigentümers in der Baderstraße 2 legt dar, dass eine Enteignung in dem Fall rechtlich nicht zulässig ist, da wegen einer bereits durchgeführten Grundsicherung des Gebäudes eine konkrete Gefahr für die Bausubstanz eben nicht bestehe.

 

Im Falle der beiden im Beschlussvorschlag genannten Gebäuden Lange Straße 48a und Steinbeckerstraße 35/36 fand eine solche Grundsicherung der Gebäude nicht statt und die historisch wertvollen Gebäude zerfallen zunehmend. Damit könnte von den Gebäuden eine konkrete Gefahr ausgehen, z.B. dass ein Gebäude einstürzt oder Teile des Gebäudes herabstürzen und dadurch Personen gefährdet werden. Es besteht aber auch die Gefahr für Nachbargrundstücke, dass diese bei einem (Teil-)Einsturz eines der denkmalgeschützten Gebäude ebenfalls erheblich beschädigt werden.

 

Da in den Fällen Lange Straße 48a und Steinbeckerstraße 35/36 also auch eine konkrete Gefahr gegeben sein kann, könnte eine Enteignung in diesen Fällen rechtlich zulässig und begründet sein.

 

Der CDU-Fraktion ist wichtig, dass alle Möglichkeiten geprüft werden, damit die genannten Denkmäler erhalten werden können.

 

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Beschlüsse

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10.03.2015 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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23.03.2015 - Hauptausschuss (HA)

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13.04.2015 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig