Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die AG „Barrierefreie Stadt“, die Empfehlungen für kommunalpolitische Entscheidungen aus dem „Wegweiser für Menschen mit Behinderungen 2009“ fortzuschreiben.

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Sachdarstellung

Bereits am 12.11.2001 wurden von der Bürgerschaft der Beschluss „Barrierefreies Bauen in Greifswald – Einhaltung der Landesbauordnung von Mecklenburg-Vorpommern“ und am 16.12.2002 der Beschluss: Rahmenvereinbarung „Barrierefreie Stadt Greifswald und Beitritt der Hansestadt Greifswald zur Erklärung von Barcelona“ gefasst. Diese Beschlüsse, die Landesbauordnung und die DIN 18040 einschließlich der Nebenbestimmungen bilden die Grundlage für alle Entscheidungen.

 

Barrierefreiheit ist für 10 % der Bevölkerung unentbehrlich, für 40 % der Bevölkerung

notwendig und für 100 % der Bevölkerung komfortabel.

 

In unserer Stadt leben gegenwärtig 56 445 Einwohner. Davon sind 5.713 schwerbehindert, 10,2 % unserer Einwohner. Das heißt diese Bürger besitzen einen Schwerbehindertenausweis. Neben dem Grad der Behinderung kann der Schwerbehindertenausweis ein Merkzeichen enthalten.

 

6.277 Einwohner sind unter 15 Jahre, 3.679 zwischen 55 und 60 Jahren, 3.481 zwischen 60 und 65 Jahren und 10.617 über 65 Jahre. In der Stadt leben insgesamt 17.777 Einwohner über 55 Jahre, das entspricht 31,5 %.

 

Folgende Handlungsfelder und Vorschläge sollen durch die AG „Barrierefreie Stadt“ in der Fortschreibung auf Machbarkeit geprüft werden und in abgestimmte Vorschläge für umsetzbare  Maßnahmen münden:

 

Barrierefreiheit

 

1. Alle kommunalen und öffentlichen Einrichtungen sind auf ihre Barrierefreiheit und alle öffentlichen Dienstleistungen sind auf ihre Nutzbarkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen hin zu überprüfen. Die Ergebnisse werden in einem Katalog zusammengeführt und veröffentlicht.

 

2. Maßnahmen zur Schaffung von barrierefreien, kostengünstigen Lösungen sind auf kurzfristige Realisierbarkeit zu überprüfen.

 

3. Langfristige Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit sind in die Investitionsplanung ab 2017 aufzunehmen.

 

4. Das Corporate Design der Stadt Greifswald soll umgesetzt werden.

 

5. Ziel ist es, in jedem Stadtteil mindestens eine behindertengerechte Toilette

rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen. Die regelmäßige Reinigung, die

Ver- und Entsorgung von Hygieneartikeln ist zu regeln.

 

6. Die Stadt Greifswald nimmt Einfluss auf das Angebot an barrierefreiem Wohnraum, z.B. bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.

 

 

 

Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben

 

Gemeinsam mit dem Behindertenbeirat des Landkreises Vorpommern-Greifswald und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Arbeitsagentur sowie dem Jobcenter unter Einbeziehung der Rentenversicherung und der Krankenkassen werden Handlungsstrategien erarbeitet, um mehr Menschen mit Beeinträchtigungen in Arbeit zu bringen.

 

Bewusstseinsbildung

 

Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und anderen öffentlichen Einrichtungen weiter zu sensibilisieren, werden Schulungen im Umgang mit Bürgern mit Beeinträchtigungen aufgelegt. Den Auftakt dazu bildet ein Grundkurs in der Gebärdensprache.

 

Mit Vereinen der Stadt Greifswald sind freiwillige Vereinbarungen zu treffen, wie die jeweiligen Angebote noch besser für Menschen mit Beeinträchtigungen geöffnet werden können.

 

Mit der kommunalen Wirtschaft soll insbesondere über den barrierefreien Zugang zum Einzelhandel und zu Gaststätten gesprochen werden.

 

Die Gesundheitswirtschaft in Greifswald soll angeregt werden, den barrierefreien Zugang zu Arztpraxen und Rehabilitationseinrichtungen zu ermöglichen. Dazu müssen gegebenenfalls die Gestaltungssatzungen für die Stadt geändert werden.

 

Politische Gremien

 

Die Vertretung der Belange in den politischen Gremien soll geprüft werden, um sicherzustellen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen in alle sie betreffenden Entscheidungen einbezogen werden.

 

Es soll geprüft werden, ob das Behindertenforum Rederecht im Ausschuss für Sport, Jugend und Soziales erhält.

 

Durch die AG „Barrierefreie Stadt“ ist jährlich im Mai ein Ergebnisbericht zu erstellen. Die Empfehlungen sind fortzuschreiben.

 

 

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Beschlüsse

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02.02.2015 - Hauptausschuss (HA) - vertagt

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09.03.2015 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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23.03.2015 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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13.04.2015 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich

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22.06.2015 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend