Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/261

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die geänderte Entgeltordnung mit den Entgelttarifen für das Strandbad (Anlage 1), die ab der Saison 2015 während der Öffnungszeiten gelten soll.

 

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Sachdarstellung

Das Strandbad ist eine öffentliche Freizeit- und Erholungseinrichtung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Betreibung obliegt dem Eigenbetrieb See- und Tauchsportzentrum, der das Gelände zur Absicherung der Aufgabe des saisonalen Strandbadbetriebes nach dem Neubau des Deiches seit der Saison 2010 an die ABS gGmbH verpachtet hat.

 

Das Strandbad mit seiner ausgedehnten Flachwasserzone ist insbesondere für Familien mit Kindern geeignet. Neben Spielmöglichkeiten, wie z.B. der Wasserkrake am Strand, dem Schachfeld und dem Sandkasten im Kioskbereich, können sich die Gäste jederzeit sportlich aktiv betätigen. Hierfür stehen Volleyballfelder und Fußballtore zur Verfügung.

 

Die Wege zum Strandbad sind barrierefrei gestaltet und befestigt und somit auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer zugänglich. Damit wird das Strandbad einem wesentlichen Anliegen gerecht, Behinderten öffentliche Erholungsmöglichkeiten besser zugänglich zu machen.

 

Im Drei-Schicht-System sorgt das Personal der ABS gGmbH für Ordnung und Sauberkeit auf dem gesamten Strandbadgelände. Neben dem täglichen Müllsammeln erfolgt der Einsatz des Strandreinigungsgerätes ebenso wie der tägliche Transport der Strandkörbe. Auch die öffentlichen Toiletten und die Duschen werden durch die Mitarbeiter mehrmals täglich gereinigt und mit den nötigen Utensilien ausgestattet.

 

Das Strandbad wird sowohl von Einheimischen als auch von Urlaubsgästen sehr gern genutzt. Um die gute Qualität des Strandbades weiterhin zu gewährleisten, ist es nötig, die Bewirtschaftung auch in Zukunft mit einem entsprechenden Personalbestand fortzuführen.

 

Für die Sicherheit im Badebetrieb sorgen während der Öffnungszeiten ausgebildete Rettungsschwimmer, die den Badebetrieb vom Rettungsturm aus überwachen. Eine Aufsicht im Strandbadgelände von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr erfolgt durch betriebseigene Kräfte, die das Gelände dann abschließen.

 

Die ABS gGmbH macht es sich zur Aufgabe, den Erholungssuchenden den Aufenthalt im Strandbad so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu tragen Strandkorb-, Liegen- und Sonnenschirmverleih genauso bei, wie auch die Möglichkeit der Grillplatznutzung nach entsprechender Anmeldung. Ein Kiosk und eine Strandbar bieten während der Öffnungszeiten Speisen und Getränke an. Für sportliche und kulturelle Events, wie z. B. Ranglistenturniere im Beachvolleyball, den HSG-Beachtag, das Fischerfest oder die Boddenklänge, steht das Strandbad bei entsprechender Voranmeldung ebenfalls zur Verfügung.

 

Das Strandbad ist täglich vom 15. Mai bis 15. September von 8.30 - 20.00 Uhr geöffnet. Eine Benutzerordnung regelt den Betrieb im Strandbad und legt Verhaltensnormen für die Besucher fest. In den Jahren 2012 bis 2014 wurden durchschnittlich 29.000 Karten verkauft.

 

Die Bürgerschaft hat sich vorbehalten, die Entgelte für das Strandbad festzulegen. Die letzte Festsetzung der Entgelte erfolgte 2010. Die damals aufgestellte Kalkulation und die festgesetzten Tarife basierten auf den Erfahrungen der Vorjahre und den Planwerten des Vorpächters. Sie waren nicht kostendeckend festgesetzt. In den Jahren 2012 bis 2014 lag der Kostendeckungsgrad zwischen 62 und 84 %. Den Verlust aus nicht gedeckten Aufwendungen gleicht die ABS gGmbH mittels der jährlichen institutionellen Förderung durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Höhe von 25 TEUR aus bzw. durch Erträge aus anderem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. 

 

Der vorgelegten Kalkulation (Anlage 2) liegen die Ergebnisse und Erfahrungen aus den Jahren 2012 bis 2014 zugrunde. Eine Neukalkulation und Erhöhung der Entgelttarife ist insbesondere aufgrund der erhöhten Aufwendungen bei den Personalkosten im Kassenbereich von ca. 13 TEUR erforderlich, die durch die Mindestlohneinführung bedingt sind. Es werden nun 14 statt bisher 8 Minijobber (Honorarkräfte) beschäftigt, um aufgrund der Stundenlohnsteigerung die geplanten Beschäftigungszeiten abdecken zu können. Die Honorarkräfte werden witterungsabhängig eingesetzt. Durch die Erhöhung der Entgelttarife soll der durchschnittliche Kostendeckungsgrad der Vorjahre annähernd konstant gehalten werden. Die nach der derzeit geltenden Satzung auf die Eintrittspreise gewährten Ermäßigungen (beispielsweise für Kinder und Jugendliche um 50 %) wurden beibehalten. Eine vollständige Deckung der Kosten unter Berücksichtigung von gewährten Ermäßigungen auf einzelne Eintrittspreise hätte eine Steigerung um 73 % zu den jetzt gültigen Tarifen zur Folge (Vergleich Anlage 3).

 

 

Ein Ausgleich des Mehraufwandes durch die Gesellschaft durch andere Geschäftsbereiche kann nicht erfolgen. Die Geschäftsführung ist jedoch bestrebt, den in der Kalkulation ausgewiesenen Aufwand durch den Einsatz von geförderten Maßnahmen, z. B. Bundesfreiwilligendienst, zu senken. Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen sind in der Kalkulation dargestellt.

 

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Beschlüsse

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03.03.2015 - Ortsteilvertretung Eldena (OTV El)

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09.03.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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09.03.2015 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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10.03.2015 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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23.03.2015 - Hauptausschuss (HA)

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13.04.2015 - Bürgerschaft (BS)