Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/274
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmaktionsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Kernmaßnahme 5
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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04.03.2015
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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10.03.2015
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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23.03.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.04.2015
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt, die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zum Zweirichtungsverkehr in der Goethestraße solange auszusetzen, bis die Ergebnisse der vorgeschlagenen Alternativvarianten (lärmmindernder Asphalt, Geschwindigkeitsreduzierung) zur Lärmminderung in der Stephanistraße vorliegen.
Sachdarstellung
Der von der Bürgerschaft am 08.12.2014 (B130-04/14) beschlossene Lärmaktionsplan sieht unter der Kernmaßnahme 5 für das Jahr 2016 die Durchführung einer Machbarkeitsstudie vor. Das Ziel besteht darin, die Möglichkeiten zur Umsetzung eines Zweirichtungsverkehrs in der Goethestraße und damit die Reduzierung der zulässigen Lärmbelastungen in der Stephanistraße/Lange Reihe zu prüfen.
Unter Berücksichtigung der relativ hohen Planungskosten für die in Rede stehende Machbarkeitsstudie (ca. 20.000 EUR) und vor dem Hintergrund des im Ergebnis offenen Ausgangs der Untersuchung (mögliches Negativattest) erscheint es sinnvoller zunächst zu prüfen, ob der beabsichtigte Effekt sich auch auf andere Weise erzielen lässt. Denkbar wäre hier zunächst der Einbau von lärmminderndem Asphalt, ggf. in Kombination mit einer vorzunehmenden Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Stephanistraße. Deshalb wird vorgeschlagen, diese Maßnahmen zunächst zu erproben, zu dokumentieren und auszuwerten.
Die beabsichtige flächenhafte Oberflächeninstandsetzung in der Stephanistraße ist verwaltungsseitig für das Haushaltsjahr 2016 eingeplant. Eine entsprechende Informationsvorlage befindet sich in Erarbeitung für einen zeitnahen Gremienlauf. Die Mehrkosten für den lärmmindernden Asphalt belaufen sich, in Abhängigkeit vom Aufbauzustand der Straße, voraussichtlich auf mindestens 20 %. Es wird erwartet, dass das Ergebnis der Auswertung nach Umsetzung der Maßnahme auf die Geeignetheit von lärmminderndem Asphalt, auch auf andere Straßen im Stadtgebiet, übertragbar sein wird.