Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/300
Grunddaten
- Betreff:
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Zeitweiliger Ausschuss Windenergie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.04.2015
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Beschlussvorschlag
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Die Bürgerschaft beschließt die Gründung eines zeitweiligen Ausschusses gemäß § 7 der Hauptsatzung zur Begleitung des Diskurses über die Kriterien zur Ausweisung von Windeignungsgebieten in M-V und der darauf aufbauenden Fortschreibung des Raumentwicklungsprogrammes der Planungsregion Vorpommern.
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dort erarbeiteten Ergebnisse zunächst in den regionalen Planungsverband Vorpommern einzubringen und über diesen an das Land M-V, hier vertreten durch den Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens als Änderungs- und Ergänzungsvorschläge heranzutragen.
- Der Oberbürgermeister empfiehlt dem Regionalen Planungsverband eine Konzeption zur Attraktivitätssteigerung unter dem Leitgedanken „Mehrwertschöpfung“ für die Planungsregion zu erstellen und alle relevanten Zielgruppen und Partner dabei begleitend einzubeziehen.
Sachdarstellung
Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Greifswald die im regionalen Raumentwicklungsprogramm für Vorpommern festgelegten Eignungsgebiete für Windkraftanlagen für unwirksam erklärt hat, sollten sich alle Körperschaften intensiv mit der neuen Planung befassen. Um zukünftig mehr Einfluss auf die neue Planung des Raumentwicklungsprogramms für Vorpommern nehmen und auf breiter Basis die Probleme diskutieren zu können, soll ein zeitweiliger Ausschuss eingerichtet werden.
Es gilt abzuwägen, was an Windräder als wichtiger Bestandteil der regenerativen Energiegewinnung notwendig ist und was an negativen Auswirkungen auf die Menschen und die Natur akzeptierbar ist. Dabei sind die Auswirkungen durch Geräusche, Lichteffekte, Bodenversiegelung und insbesondere auch den optischen Einflüssen auf das Landschaftsbild zu beachten. Hierzu sind die von den Bürgern gewählten Vertreter in der Bürgerschaft besonders zu berufen, weshalb ein solcher zeitweiliger Ausschuss eingerichtet werden soll.