Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Bei allen dem Bauausschuss vorgelegten Maßnahmen sind Vorgänge, die schützenswerte Bäume

 

- gemäß § 3 (1) der Baumschutzsatzung der UHGW (http://www.greifswald.de/uploads/media/Baumschutzsatzung_02.pdf

 

und

 

- §19 NatSchAG MV (http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-NatSchAGMVrahmen&doc.part=X&st=lr)

 

betreffen, gesondert in der Beschlussvorlage auszuweisen.

 

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Sachdarstellung

Begründung der Dringlichkeit

Seit den Vorfällen am Karl-Marx-Platz (Fällung von Eichen zugunsten der Oberflächenverdichtung) sind bereits Bäume in der Gützkower Straße (selbe Begründung) und an der zukünftigen Einfahrt zum Parkplatz Bahnhofstraße (keine weitere Begründung) gefällt worden, ohne, dass der Bau- und Umweltausschuss dazu hätte Stellung nehmen können. Am letzten Donnerstag fand eine Sondersitzung (!) des Bau- und Umweltausschusses zu weiteren Fällungen geschützter Bäume statt. Dies dürfte die Dringlichkeit ausreichend aufzeigen, noch dazu, dass jetzt, am Beginn des Frühjahrs (vor der Brutzeit), innerhalb kürzester Zeit weitere Massnahmen dieser Art zu erwarten sind.

 

Der Antrag konnte nicht früher eingebracht werden, weil die letzten Fällungen geschützter Bäume nach dem Termin für die reguläre Antragseinreichung geschehen sind, zudem die Sondersitzung des Bau- und Umweltausschusses erst am letzten Donnerstag stattgefunden hat.

 

 

Begründung des Antrags

In der letzten Zeit sind von der Bürgerschaft zwar beschlossene, aber in der Menge der Informationen und Antragsunterlagen untergegangene Baumfällungen ausgeführt worden. Dies betriffft z. B. die überstürzt eilig ausgeführten, EFRE-geförderten Wall-Kahlschläge, die Fällung von neun Eichen, die laut Gutachten „noch dreißig Jahre hätten stehen können“ sowie die Bäume, die zugunsten von Bodenverdichtung in der Gützkower Straße gefällt werden sollen.

Um solche Vorgänge, die schädlich für Greifswald sind, ausreichend diskutieren zu können, sind diese Maßnahmen gesondert auszuweisen und dem Bauausschuss zur Beratung vorzulegen.

 

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Beschlüsse

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13.04.2015 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich