Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/303
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitung der Enteignung des Grundstücks Baderstraße 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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22.04.2015
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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04.05.2015
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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28.04.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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28.04.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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11.05.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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08.06.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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29.06.2015
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Sachdarstellung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragte am 19.02.2014 mit Beschluss-Nr. B702-38/14 den Oberbürgermeister, die Erfolgsaussichten eines Enteignungsverfahrens bezüglich des Grundstücks Baderstraße 2 zu prüfen.
Am 14.01.2015 legte die Rechtsabteilung der Stadt ein 26-seitiges Gutachten dazu vor. Es kam zu dem Schluss, dass keine guten Erfolgsaussichten für eine Enteignung gegeben seien.
Dem widerspricht eine Stellungahme des Juristen Prof. Dr. Joachim Lege vom 19.02.2015. Es ging am 04.03.2015 den Fraktionen der Bürgerschaft zu.
Prof. Dr. Lege vertritt darin die Auffassung, dass das Gutachten die Rechtsfragen keineswegs ausgeschöpft habe und die Möglichkeit einer Enteignung durchaus bestünde.
Prof. Dr. Lege verweist insbesondere auf das Denkmalschutzgesetz M-V.
Er zieht in Zweifel, dass der Eigentümer des Baudenkmals Baderstraße 2 die ihm durch das Gesetz auferlegten Erhaltungspflichten in den vergangenen Jahrzehnten tatsächlich nachhaltig erfüllt hat. Das Gebäude ist seit 1992 im Besitz der Familie des heutigen Eigentümers.
Das im Kern mittelalterliche Gebäude ist nicht nur aufgrund seiner stadtbildprägenden Lage von großer Bedeutung für die Stadt, sondern auch aufgrund der Historie seiner Besitzer.
Von 1540 bis 1665 war das Haus im Besitz der Familie Schwarz, aus der mehrere Ratsherren und ein Bürgermeister hervorgingen. Insbesondere aber ist es auch das Geburtshaus der Greifswalder Barockdichterin Sibylla Schwarz.
Einig sind sich Gutachten und Stellungnahme darin, dass sich der Zustand des Hauses durch den bestehenden langen Leerstand „über kurz oder lang erneut verschlechtern“ „kann und wird“.
Der Eigentümer ergreift allerdings noch immer keine erkennbaren Maßnahmen, mit einer dauerhaften Sicherung, Sanierung und Nutzung des Hauses zu beginnen.
Während dessen hat er auch schon mehrere Angebote von potentiellen Käufern ausgeschlagen, die die nötigen finanziellen Mittel für eine Sanierung vorweisen können und ein Nutzungskonzept für das Gebäude vorgelegt haben, das vorsieht, das Gebäude als Gedenkstätte für Sybilla Schwarz der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Es liegt nun an der Stadt, die Weichen für diese denkmalgerechte Nutzung zu stellen.
Dazu ist es offenbar erforderlich, einen Besitzerwechsel herbei zu führen. Dies scheint leider nur über ein Enteignungsverfahren möglich zu sein.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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63,1 kB
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