Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/281

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte überarbeitete Richtlinie zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen zur Kenntnis.

Gem. § 10 Abs. 8 der Hauptsatzung entscheidet der Oberbürgermeister darüber.

Reduzieren

Sachdarstellung

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens war es erforderlich, Regelungen zu schaffen für die Bewertung der Vermögensgegenstände, der Sonderposten, der Verbindlichkeiten, der Forderungen usw.

Die Richtlinie für die Bilanzierung und Bewertung von Forderungen trat daher am 14. Juni 2011 in Kraft. Die darin enthaltenen Regelungen entsprachen dem geltenden Haushaltsrecht und dem damaligen Stand der Kenntnisse.

 

Am 13. Dezember 2011 trat die Erste Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik in Kraft. Damit wurden Kriterien für den Ausweis von Forderungen in der Bilanz und deren Wertberichtigung verändert.

Aus dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Jahresrechnung 2011 und der Eröffnungsbilanz 2012 ergab sich weiterer Anpassungsbedarf für die Richtlinie. Außerdem liegen mittlerweile aus den Tätigkeiten zur Eröffnungsbilanz Erfahrungen vor zu notwendigen oder klarstellenden Formulierungen im Regelungswerk.

Die Richtlinie für die Bilanzierung und Bewertung von Forderungen wurde grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. Es wird darum keine Änderungsrichtlinie vorgelegt, da die Übersichtlichkeit nicht gegeben wäre.

Sie tritt rückwirkend zum 02.01.2012 in Kraft, um der Änderung des Haushaltrechtes Rechnung zu tragen und der laufenden Bearbeitung, insbesondere der Jahresabschlüsse ab 2012 eine regelnde Grundlage zu geben.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.05.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

Erweitern

11.05.2015 - Hauptausschuss (HA) - zur Kenntnis genommen