Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/332

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird beauftragt, in enger Absprache mit der Hochschulleitung der Universität Greifswald und dem Leiter des Botanischen Gartens eine Antragseinreichung für die Sanierung der denkmalgeschützten Gewächshäuser des Botanischen Gartens für das Bundesprojekt „Nationale Projekte des Städtebaus“ zu realisieren.

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Sachdarstellung

Begründung der Dringlichkeit:

Die Einreichungsfrist für das Bundesprojekt „Nationale Projekte des Städtebaus“ ist auf den 20. Mai 2015 datiert. Die Bürgerschaftsmitglieder wurden auf der Bürgerschaftssitzung am 27. April 2015 über das Vorgehen der Stadtverwaltung informiert.

Begründung des Antrags:

 

Der botanische Garten der Universität Greifswald wurde bereits im Jahre 1763 gegründet. Der aktuelle Standort in der Münterstraße wurde im Jahre 1886 bezogen und ist seither Heimat des botanischen Gartens mit seinen denkmalgeschützten Gewächshäusern.

Der botanische Garten erfüllt sowohl zentrale Aufgaben im Bereich von Lehre und Forschung und ist gleichzeitig auch für die Greifswalder Bürgerinnen und Bürger sowie für Touristen ein wichtiges Erholungs- und Ausflugsziel.

 

Die drei großen Gewächshäuser des botanischen Gartens sind als Technische Denkmäler aus der großen Zeit der Eisenkonstruktionen bewertet worden. Genau diese Gewächshäuser befinden sich aktuell in einem desolaten baulichen Zustand und müssen zum Zwecke des Erhalts und der Denkmalpflege dringend saniert werden.

 

Die Universität Greifswald sieht sich aktuell finanziell nicht in der Lage, die Sanierungskosten von rund 3,5 Millionen Euro alleine zu stemmen. Aus diesem Grund wurden verschiedene Initiativen aktiv, wie ein Förderverein und das persönliche Engagement von Lokalpolitikern aus Greifswald, um einen Erhalt der Gewächshäuser zu sichern. Die Universität sichert aktuell einen Eigenanteil von 350.000 EUR zu, ebenso wurden Fördergelder in Höhe von 1,36 Mio. EUR bereits eingeworben. Damit ist die Realisierung von geforderten Eigenanteilen bereits gegeben und der Stadthaushalt wird nicht belastet.

 

Die Förderbedingungen für das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ passen ideal zum botanischen Garten. Es handelt sich bei den Gewächshäusern um  denkmalgeschützte Gebäude, welche durch eine Sanierung maßgeblich zur Aufwertung des gesamten Quartiers in der Fettenvorstadt beitragen könnten und ebenso auch für den Tourismus der Stadt wichtige Impulse setzen könnten. Ebenso ist die nationale Bedeutung – es gibt nur noch eine Handvoll von Universitäten und Hochschulen die Gewächshäuser in einer ähnlichen Konstruktion vorhalten können – gegeben.

Darüber hinaus ist die Sanierung auch unter ökologischen Aspekten ein wichtiger Schritt. So kann durch einen Umbau eine drastische Reduzierung der Betriebskosten erzielt werden. Genau diese energetische Erneuerung ist auch ein Punkt der Förderkriterien für das oben genannte Bundesprogramm.

 

Eine Überprüfung einer möglichen Antragsstellung durch die UHGW und die Universität Greifswald würde ebenso die enge Verknüpfung  der Stadt mit ihrer Universität unterstreichen. Die Bürgerschaft und die Stadtverwaltung sollte die Chance ergreifen, eine baldige Sanierung der Gewächshäuser zu realisieren. Im Rahmen der Antragsstellung könnte auch darüber nachgedacht werden, die universitäre Einrichtung noch stärker in das Quartier zu entwickeln, was sich durch die aktuelle Bebauung auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei bereits auf einem guten Weg befindet.

 

 

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Beschlüsse

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11.05.2015 - Hauptausschuss (HA) - zurückgezogen