Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/360
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungen zur Anwendung des Kriterienkatalogs für Ausschreibungen von Grundstücken im Sanierungsgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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22.06.2015
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Gestoppt
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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23.06.2015
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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06.07.2015
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Gestoppt
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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08.09.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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07.09.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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14.09.2015
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.09.2015
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, bei zukünftigen Ausschreibungen zum Verkauf von städtischen Grundstücken im Sanierungsgebiet als Ergänzung zur Anwendung des Kriterienkatalogs die folgenden weiteren Kriterien zu berücksichtigen:
1. Bewerber, die sich in den 5 Jahren vor erstmaliger Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgreich um ein städtisches Grundstück im Sanierungsgebiet beworben haben, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, es gibt keine anderen Bewerber.
2. Bewerber, die in einer früheren erfolgreichen Bewerbung Eigennutzung geltend gemacht haben, können für dieses Kriterium nicht noch einmal Punkte erhalten.
In künftigen Ausschreibungen ist auf diese Ergänzungen hinzuweisen.
Sachdarstellung
Die verbleibende Zahl von Ausschreibungen zum Verkauf von städtischen Grundstücken im Sanierungsgebiet ist sehr klein. Der Kriterienkatalog ist veröffentlicht und sollte aus Gründen des Vertrauensschutzes nur selten geändert werden. Alternativ bietet es sich an, Ergänzungen zum Kriterienkatalog bei der Ausschreibung bekannt zu machen.
Zu 1.: Die verbleibenden zu veräußernden Grundstücke sollten vorwiegend an Bewerber gehen, die in den vergangenen 5 Jahren nicht bereits erfolgreich geboten haben. Es gibt ungute Erfahrungen, dass Grundstücke beliehen wurden, dies aber zum Erwerb weiterer Grundstücke, nicht aber zur Sanierung genutzt wurde. Dies lässt sich nicht gänzlich verhindern, aber doch erschweren.
Zu 2.: Aufgrund von Vorbehalten bezüglich der Durchsetzbarkeit von Vertragsstrafen bei Verletzung der Eigennutzung soll Bewerbern schon im Ausschreibungstext deutlich gemacht werden, dass die wiederholte Absicht einer Eigennutzung unberücksichtigt bleiben wird.
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
01 |
alle |
alle / 52260000 |
Ca. 1,3 Mio € |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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