Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/895

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt für das Bebauungsplangebiet Nr. 65 „Grimmer Straße“ die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Regelungen der Erschließungsbeitragssatzung.

 


 

 

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Sachdarstellung

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

1.60000 350001

Erschließungsbeiträge B-Plan Nr. 65

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

132.560,00 €

 

 

 

 

 

 

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt mit dem B-Plan Nr. 65 „Grimmer Straße“ Baurecht für eine Nachverdichtung des Gebietes zu schaffen.

Die innere Erschließung wird durch die Stadt selbst erfolgen.

 

Die Erschließungskosten sind gem. § 127 ff. BauGB und der Erschließungsbeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu 90 v.H. auf die anliegenden Grundstücke umzulegen

Nach vorliegender Kostenschätzung ergeben sich Gesamtbaukosten für die Erschließungsmaßnahme in Höhe von 360.000,00 €.

 

Der erforderliche Grunderwerb hat bis zum Beginn der Erschließungsmaßnahme zu erfolgen.

 

Die erforderliche Information der anliegenden Eigentümer erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Mitteilung.

 

 

 

Anlage: Lageplan

 

 

 

 

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Beschlüsse

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03.06.2008 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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