Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/365

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

 

 1. den Nachtragswirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Hanse-Kinder.

 

 2. die Änderung von § 9 der Eigenbetriebssatzung gemäß Anlage 2.

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat zum 01.01.2015 die Gründung des Eigenbetriebes Hanse-Kinder beschlossen. Die Satzung des Eigenbetriebs ist noch nicht veröffentlicht worden. Gegenwärtig läuft noch das Anzeigeverfahren bei der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

Zu 1.

Alle den Eigenbetrieb betreffenden Entscheidungen der Bürgerschaft vom Dezember 2014, die eine Änderung des Wirtschaftsplanes zur Folge hatten, sind im Nachtragswirtschaftsplan eingearbeitet worden. 

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Nachtragswirtschaftsplanes hat die Bürgerschaft noch keine Entscheidung zur Zuordnung der Immobilien getroffen. Im Plan wird aber von einer Zuordnung zum Vermögen des Eigenbetriebes ausgegangen. Er enthält deshalb im Planungszeitraum ab 2016 die Maßnahmen zu Neubau, Sanierung und Modernisierung der Immobilien.

Eine ausführliche Erläuterung der einzelnen Planansätze enthält der Vorbericht.

 

zu 2.

Auf Grund von Hinweisen der Rechtsaufsichtsbehörde vom 9. April 2015 ist § 9 der Eigenbetriebssatzung anzupassen.

 

Finanzierung

 

Im Vergleich zum ursprünglichen Wirtschaftsplan, der dem Haushaltsplan 2015/2016 zu Grunde liegt, erhöht sich der Zuschussbedarf derart, dass zusätzliche Zahlungen des Kernhaushaltes in Höhe von 113 TEUR an den Eigenbetrieb spätestens zum Ende des Jahres erforderlich werden. Ein Deckungsvorschlag wird nach Vorliegen der Halbjahresprognose erarbeitet. 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.06.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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22.06.2015 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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06.07.2015 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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20.07.2015 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich