Informationsvorlage - 06/387

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen und der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung nehmen das folgende Ergebnis zur Untersuchung der Effizienz der Bewirtschaftung der Parkscheinautomaten zur Kenntnis: Die im Folgenden dargestellte jetzige arbeitsteilige Bewirtschaftungsstruktur für die Bewirtschaftung der Greifswalder Parkscheinautomaten wird vorerst beibehalten. In Abhängigkeit vom Ergebnis einer mittelfristig vorzunehmenden Neuausschreibung der Bewirtschaftungsleistungen durch die Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft (GPG) wird die Beibehaltung dieser Struktur oder das Zusammenführen der beiden Bewirtschaftungsbereiche unter Kostengesichtspunkten neuerlich bewertet und die Struktur ggf. angepasst.

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Sachdarstellung

Mit Bürgerschaftsbeschluss B86-03/14 vom 27.10.2014 hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Oberbürgermeister beauftragt, ein Konzept für die effiziente Bewirtschaftung aller in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aufgestellten Parkscheinautomaten zu erstellen.

 

Gegenwärtig werden im Stadtgebiet 58 Parkscheinautomaten (PSA) betrieben. Hiervon werden auf in-house-vertraglicher Grundlage 49 PSA durch die Greifswalder Parkraum-bewirtschaftungsgesellschaft mbH (GPG) und 9 PSA durch das städtische Tiefbau- und Grünflächenamt  unterhalten. Die GPG bedient sich zur Bewirtschaftung der PSA auf Grundlage eines öffentlich ausgeschriebenen Dienstleistungsvertrages der Parkhaus-Service-Gesellschaft mbH (PSG). Die Stadt unterhält die 9 PSA durch den Bauhof des Tiefbau- und Grünflächenamtes, das für die Leerung und Geldbehandlung dieser 9 PSA die Greifswalder Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbH (GWS) vertraglich gebunden hat. Die 49 durch die GPG unterhaltenen PSA befinden sich im Innenstadtbereich und daran angrenzende Straßen. Die 9 durch das Tiefbau- und Grünflächenamtes unterhaltenen PSA stehen in den innenstadtferneren Ortsteilen.

 

Die 49 im Zuständigkeitsbereich der GPG liegenden PSA sind mit einem Fernüberwachungssystem ausgerüstet, das automatisch Fehler oder Füllstände der Geldkassetten an eine Zentrale weitergibt; so kann der jeweilige PSA gezielt (nur) nach echtem Bedarf angefahren werden. Dadurch begrenzt sich der Aufwand für diese PSA.

 

Die 9 durch das Tiefbau- und Grünflächenamt bewirtschafteten PSA werden sowohl seitens der GWS als Geldverarbeiter als auch seitens der Mitarbeiter des Bauhofes für die technische Wartung nach einem Kontrollzyklus angefahren. Die Leistungen der Mitarbeiter des Bauhofes werden nicht isoliert als Einzelaufträge sondern im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit den sowieso notwendigen Kontrollen der Lichtsignalanlagen durch dasselbe Personal ausgeführt. Dadurch begrenzt sich der Aufwand für diese PSA, wenn und soweit sie durch den Bauhof gewartet werden.

 

In beide möglichen Veränderungsrichtungen hin betrachtet sind zurzeit synergetische Renditen nicht erkennbar. Dem Bauhof fehlt es für die Mitbetreibung der 49 hochgerüsteten innerstädtischen Parkscheinautomaten an Know-how, notwendiger technischer Ausstattung, personellen Kapazitäten und dem Günstigkeitsparameter, sowieso-LSA-Wartungswege mit PSA-Wartungswegen, wie bei den genannten 9 nicht innerstädtischen PSA, zu verbinden. Die GPG (mit der PSG) kann die 9 PSA in den innenstadtferneren Ortsteilen zurzeit nicht ähnlich günstig warten, wie die 49 PSA im Innenstadtbereich und wie es dem Bauhof zurzeit möglich ist (s.o.). Die tatsächlichen spezifischen Wartungswege für diese 9 PSA sind wesentlich weiter als die tatsächlichen spezifischen Wartungswege für die Innenstadt-PSA und es mangelt an wartungsfreundlicher technischer Ausstattung (Nachrüstkosten ca. 14.000,- €) und  der nur für den Bauhof vorhandene Günstigkeitsparameter, die sowieso-LSA-Wartungswege mit PSA-Wartungswegen zu verbinden, wirkt nicht zu Gunsten GPG/PSG.

 

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Beschlüsse

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07.09.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

Erweitern

08.09.2015 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - zur Kenntnis genommen