Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/409
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzungsliste Sanierung nach Bewilligung der Programme 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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07.09.2015
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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08.09.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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14.09.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.09.2015
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Sachdarstellung
Der Beschluss der Prioritätenliste ist mit der Vorlage B 49-02/14 vom 15.09.2014 erfolgt.
Mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern (MWBT), Anlage 1, vom 21.05.2015 erfolgte die In-Aussichtstellung beantragter Mittel für das Städtebauförderprogramm 2015. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide wurden am 13.07.2015 durch das Landesförderinstitut M-V ausgestellt. Mittelzuweisungen erhalten lediglich die Gesamtmaßnahmen (Innenstadt/Fleischervorstadt und Schönwalde II).
Die nun zu beschließenden Umsetzungslisten, Anlagen 2-6, orientieren sich an den Prioritätenlisten und sind auf das jeweils verfügbare Volumen angepasst.
Die Unterteilung in jeweils vier Kategorien wird beibehalten:
Kategorie A:
Unabweisbare laufende und wiederkehrende Aufgaben
Kategorie B,
Weiterführung früherer Beschlüsse oder Planungen
In Kategorie C sind dann alle vorgesehenen Maßnahmen in einer von der Verwaltung vorgeschlagenen Rang- und Reihenfolge für das kassenwirksam in den Jahren 2015-2019 zur Verfügung stehende Mittelvolumen dargestellt.
Kategorie D:
Nicht im Antragsvolumen vorgesehene Maßnahmen, die in den Folgejahren vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft neu beantragt, eingestellt oder durch andere Förderprogramme abgesichert werden müssten.
Die Realisierung der zu beschließenden Maßnahmen ist nunmehr abhängig,
- von der Bestätigung/Veränderung durch die Bürgerschaft mit diesem Beschluss
- der Bestätigung der Einzelmaßnahmen durch das Bauministerium/Landesförderinstitut gemäß Städtebauförderrichtlinie des Landes (so erforderlich) und
- von der liquiden Bereitstellung der bewilligten Mittel in verschiedenen Kassenjahren (Die Aufteilung der Mittel erfolgt über den Bescheid des Landesförderinstitutes in Fünfjahresscheiben).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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322,6 kB
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2
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öffentlich
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36 kB
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3
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öffentlich
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32,3 kB
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4
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öffentlich
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40,4 kB
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5
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öffentlich
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23,3 kB
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6
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öffentlich
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38,4 kB
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