Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/395

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bildung eines neuen Produktes „12603 Kameradschaftskasse“ der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) wird beschlossen.

Gemäß § 13 GemHVO erfolgt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 die Festlegung, dass die Erträge aus

41448000 - Zuschüsse für laufende Zwecke

46290000 - Sonstige Erträge (u. a. aus Mitgliedsbeiträgen)

zweckgebunden zur Deckung der Aufwendungen auf dem Konto 52490000 - Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen und Verbrauchsmittel zu verwenden sind.

Die Entscheidung über die Verwendung der finanziellen Mittel aus der Kameradschaftskasse obliegt der Freiwilligen Feuerwehr.

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Sachdarstellung

Durch die Prüfung der uns in 2015 übergebenen Änderung der Entschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr ist bekannt geworden, dass die FFW eine Kameradschaftskasse führt. Gemäß § 64 KV M-V handelt es sich bei der Kameradschaftskasse um ein Sondervermögen mit Sonderrechnung. Es handelt sich in diesem Fall aber um ein unbedeutendes Sondervermögen, das im Rechnungswesen der Stadt in Form eines gesonderten Produktes nachgewiesen werden muss. Es wird daher die Bildung des Produktes 12603 Kameradschaftskasse mit entsprechenden Zweckbindungsvermerken vorgeschlagen. Der Zuschuss der Stadt beträgt gegenwärtig laut Satzung 1.300 EURO jährlich. Zusätzlich werden hier Mitgliedsbeiträge vereinnahmt. Die Kameradschaftskasse hat gegenwärtig einen Bestand in Höhe von ca. 6.000 EURO.

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.09.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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08.09.2015 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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14.09.2015 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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28.09.2015 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig