Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/421

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unterstützt die Erarbeitung eines

„Masterplans 100% Klimaschutz“, der aufzeigen soll, wie bis zum Jahr 2050 der Energiebedarf der

Stadt um 50% und die CO2-Emissionen um 80% gegenüber dem Jahr 2005 gesenkt werden können.

Die Bürgerschaft unterstützt nach der Aufstellung des Masterplanes langfristig, im Rahmen der wirtschaftlichen und gesetzlichen Gegebenheiten, die Umsetzung des Masterplanprogrammes.

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Sachdarstellung

Sachverhalt: Aus Fördermitteln der Klimainitiative der Bundesrepublik Deutschland wurde im Zuge der Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. B697-46/04 zur Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes für Greifswald ein Konzept erstellt, wie die CO2-Emissionen in Greifswald bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2005 um 14% gesenkt werden können. Mit dem Beschluss B191-10/10 vom 27.09.2010 hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald das Konzept angenommen und zugleich ihren Willen bekundet, die Umsetzung des Konzeptes im Bereich ihrer Verantwortlichkeit zu unterstützen, um eine Minderung des Ausstoßes an Kohlenstoffdioxid um 14% gegenüber dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2020 zu realisieren.

Seit dem Jahr 2013 werden die Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes durch eine durch die Klimainitiative geförderte Arbeitskraft, den „BMU-Klimaschutzmanager“ unterstützt. Das Förderprogramm läuft nach 3 Jahren im Juli 2016 aus.

 

Als Nachfolgeprogramm zur Verstetigung der kommunalen Klimaschutzprozesse bietet die Klimainitiative der Bundesregierung nun, erstmals seit dem Jahr 2012 wieder aufgelegt, die Möglichkeit einen über das Jahr 2020 hinausgehenden „Masterplan 100% Klimaschutz“ aufzustellen. Die Mittel werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) über den Projektträger Jülich in einem 2-stufigen Bewerbungsverfahren vergeben. Zunächst wurde von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zum Abgabetermin 31.08.2015 eine Projektskizze eingereicht. Aus den eingereichten Projektskizzen werden die förderfähigen Städte ausgewählt und zur Abgabe eines detaillierten Antrages aufgefordert.

 

Der Masterplan soll beschreiben, mit welchen ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen

Maßnahmen, in welcher Reihenfolge die Senkung des Energiebedarfes der Hansestadt um 50% bis zum Jahr 2050 gegenüber 2005 erreicht werden kann und wie alle für diese Prozesse wichtigen Akteure einbezogen werden können. Gleichzeitig soll gezeigt werden, ob und wie die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 um 80% gegenüber dem Jahr 2005 (bzw. um 95% gegenüber dem Jahr 1990) gesenkt werden können.

 

In der Richtlinie zum Masterplan heißt es dazu: „Mit der Masterplan-Richtlinie sollen die besten Beispiele für kommunalen Klimaschutz gefördert sowie Masterplan-Kommunen als Leuchttürme des nationalen Klimaschutzes etabliert werden, um für alle Kommunen Beispiele zur Nachahmung zu schaffen. Ziel ist es darüber hinaus, einen langfristig orientierten Klimaschutz bis zum Jahr 2050 in Kommunen zu verankern.

Die Masterplan-Kommunen sollen zunächst Möglichkeiten aufzeigen, wie die ambitionierten Ziele erreicht wer­den können und welche Strategien und Maßnahmen dazu notwendig sind. In der Folge zeigen sie, wie sich erste Emissionsreduktionen durch intensive Klimaschutzbemühungen vor Ort einstellen und welche Stellschrauben für den Erfolg der Minderungsstrategie zu beachten sind.

Die Kommune verfolgt diese klimapolitischen Ziele intensiv durch die Einführung eines Prozessmanagements zur kurz-, mittel-und langfristigen Implementierung ökologisch und ökonomisch sinnvoller Maßnahmen, insbe­sondere durch

  • die Ausschöpfung der Potenziale zur Steigerung von Energieeffizienz und Energieeinsparung,
  • die Förderung eines nachhaltigen Lebensstiles bei Nutzern und Konsumenten sowie eines nachhaltigen Wirt­schaftens in lokalen Unternehmen im Rahmen von entwickelten Suffizienz-und Konsistenzstrategien
  • die Nutzung erneuerbarer Energien und Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere aus regionalen Quellen, und
  • den Aufbau von nachhaltigen regionalen Stoffkreisläufen.

 

Diese anspruchsvollen Ziele erfordern einen umfassenden Strukturwandel vor Ort, für den langfristige Organisa­tions- und Managementprozesse in Gang gesetzt werden müssen.

Masterplan-Kommunen erzeugen eine Ausstrahlungswirkung auf weitere Kommunen, die von den Masterplan-Kommunen lernen und sich an ihnen orientieren sollen.“

 

Somit hat das Programm auch die Optimierung der regionalen Energie-, Finanz- und Stoffströme und der Förderung der  regionalen Wertschöpfung als Ziel. Langfristig soll die in Greifswald genutzte Energie möglichst regional und aus regenerativen Quellen erzeugt werden. Dabei sind Einbeziehung und Partizipation der Bevölkerung und der regionalen Unternehmen von besonderer Bedeutung.

 

Die Ziele des Masterplanes korrelieren mit den vorherigen Beschlüsse zum 10 – Punkteprogramm Klimaschutz, zum Klimaschutzkonzept, zum nachhaltigen und wirtschaftlichen Bauen und stimmen mit den Leitlinien der Universitäts- und Hansestadt Greifswald überein.

 

Im Rahmen des vierjährigen Förderprojektes werden neben der Erstellung des Masterplanes verschiedene Studien und Umsetzungsmaßnahmen initiiert und durchgeführt. Zusätzlich kann in der Projektlaufzeit eine große investive Klimaschutzmaßnahme mit einem Gesamtvolumen von maximal 200.000€ und einer CO2-Minderung von mindestens 70% beantragt und zu 50% gefördert werden.

 

Die Klimaschutzaktivitäten der Verwaltung werden im Rahmen des Masterplanprogrammes durch die Stelle eines geförderten Klimaschutzmanagers über einen Zeitraum von 4 Jahren unterstützt. Die Konzepterstellung und die Personalstelle werden zu 80 % gefördert.

 

Mit diesem Projekt wird die Hansestadt in das Netzwerk der deutschen Kommunen eingebunden, die ebenfalls einen Masterplan erarbeiten bzw. bereits erarbeitet haben. In dem Netzwerk sollen

Erfahrungsaustausche sowie eine wissenschaftliche Begleitung des Masterplanprozesses

durch das BMU erfolgen. Die Hansestadt Rostock, bereits in der ersten Runde der Masterplankommunen gefördert und mit einem vorliegenden Masterplankonzept, hat ihren Willen zur Zusammenarbeit mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in einem Schreiben an den Dezernenten Herrn Hochheim bereits zugesichert.

 

Finanzielle Auswirkungen: Durch die hohe Förderquote können die für den Klimaschutz bereitgestellten kommunalen Haushaltsmittel um ein Vielfaches erhöht werden.

 

Sollte Greifswald im Rahmen des Wettbewerbes nach Vorlage der Projektskizze zur Abgabe eines konkreten und detaillierten Antrages aufgerufen werden, sind sowohl die inhaltlichen wie auch finanziellen Angaben zu konkretisieren.

Der vom Förderträger anvisierte Projektzeitraum ist 4 Jahre ab dem 01.07.2016.

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Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

05

55400.41441000;
USKTO.-41441.00001

55400.56290200;
USKTO. 56290.40031

Masterplan Klimaschutz

85.515,88

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2016

0

0

85.515,88

 

Der Ausgabe stehen Bundesfördermittel in Höhe von 68.412,70 € für 2016 gegenüber.

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2016

55400000.56259000 – Gutachterleistungen Klimaschutz

55400000.52480000 – Veranstaltungen Klimaschutz

53702000.52490000 – Betriebsausgaben Deponie

55400000.41441000 – Masterplan Klimaschutz

10.000,00

3.900,00

3.203,18

 

68.412,70

 

Maßnahmen im Bereich Gutachterleistungen Klimaschutz sowie Veranstaltungen Klimaschutz werden aufgrund der geplanten Maßnahme 2016 in Folgejahre verschoben bzw. sind nur eingeschränkt möglich.


Folgekosten

 

Ja X                 Nein:

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

 

2017

55400.41441000; USKTO.-41441.00001

55400.56290200; USKTO. 56290.40031

116.835,76

Projektzeitraum 07/2016 bis 06/2020

116.835,76

 

2018

55400.41441000; USKTO.-41441.00001

55400.56290200; USKTO. 56290.40031

76.835,76

Projektzeitraum 07/2016 bis 06/2020

76.835,76

 

2019

55400.41441000; USKTO.-41441.00001

55400.56290200; USKTO. 56290.40031

96.835,76

Projektzeitraum 07/2016 bis 06/2020

96.835,76

 

2020

55400.41441000; USKTO.-41441.00001

55400.56290200; USKTO. 56290.40031

65.515,88

Projektzeitraum 07/2016 bis 06/2020

65.515,88

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.09.2015 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - nicht abgestimmt

Erweitern

14.09.2015 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

28.09.2015 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich