Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/423

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den anliegenden Maßnahmeplan als Grundlage der künftigen Entwicklung des Eigenbetriebes See- und Tauchsportzentrum (STZ).

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Sachdarstellung

Die 1951 gebaute und als Segelschulschiff „Wilhelm Pieck“ in den Dienst gestellte heutige GREIF wurde 1991 durch die Treuhandanstalt an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald übertragen. 1992 wurde das STZ in der Rechtsform eines Eigenbetriebs als Trägereinrichtung der GREIF gegründet.

 

Das Gelände des See- und Tauchsportzentrums wurde 2002 an die Eigentümer des heutigen Majuwi verkauft. Der Verkaufserlös wurde dem STZ zur Verfügung gestellt, auch um die jährlichen Verluste aus dem Betrieb der GREIF ab 2001 zu decken.

Die GREIF ist als bewegliches Kulturdenkmal in der Liste der Kulturdenkmale der Stadt eingetragen, also nicht nur unter rein fiskalischen Gesichtspunkten zu betrachten.

Die Bürgerschaft hat sich vor etwas mehr als 20 Jahren bewusst entschieden, dieses Schiff in städtische Obhut zu nehmen, um den maritimen, hanseatischen Status der Stadt zu unterstreichen. Am Erhalt des Schiffes als eines der Wahrzeichen der Stadt hat es nie ernsthafte Zweifel gegeben.

 

Neben dem Betrieb der GREIF gehört auch die Bewirtschaftung der Dienstleistungs- und Beherbergungsstätte „Schipp in“ mit der Geschäftsstelle des See- und Tauchsportzentrums und das Strandbad Eldena incl. des Bereiches der alten Badeanstalt zum Gegenstand des Eigenbetriebes, welches an verschieden Nutzer verpachtet ist. In den letzten Jahren wiesen die Jahresabschlüsse des STZ Verluste in der Größenordnung von 250 bis 380 TEUR aus, der Jahresabschluss 2014 schließt mit einem Defizit von 272 TEUR. Bis einschließlich 2014 wurden diese Verluste durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebes ausgeglichen, was ab 2015 nicht mehr möglich ist. Ebenfalls sind die liquiden Mittel des Eigenbetriebes weitestgehend aufgezehrt. Der Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist somit ab diesem Jahr verpflichtet, die geplanten Verluste auszugleichen und auch unterjährig dem STZ Liquidität zuzuführen. Die entsprechenden Ansätze sind im THH 11, Produkt 62.300 veranschlagt.

 

Der Betrieb des STZ und insbesondere der GREIF ist wieder auf wirtschaftlich stabilere Beine zu stellen, die GREIF wieder attraktiver zu machen, gerade auch um ihren Erhalt als schwimmendes Wahrzeichen der Stadt nicht zu gefährden. Das angestrebte Ziel der zukünftigen Entwicklung ist es, die GREIF auch künftig als Segelschulschiff und Imageträger der Stadt zu betreiben und den Zuschussbedarf des Eigenbetriebes mittelfristig auf 100 bis 150 TEUR pro Jahr zu reduzieren.

 

Um dies zu erreichen, wurde Anfang 2014 die Zukunftswerkstatt GREIF ins Leben gerufen, um neue Ideen zu einem künftig wirtschaftlicheren Betrieb und Möglichkeiten der Unterstützung zum Erhalt des Segelschulschiffes und des STZ zu sammeln.

 

Zwischen der 1. und 2. Zukunftswerkstatt GREIF im März und im November 2014 fanden jeweils drei Beratungen der im Rahmen der Zukunftswerkstatt gebildeten Arbeitsgruppen (Touristische Nutzung/Marketing, Wirtschaftlichkeit, Segelschulschiff) sowie eine gemeinsame Beratung aller Arbeitsgruppen statt, an der jeder Bürger die Möglichkeit zur Mitarbeit hatte. Besonders hervorzuheben ist im Rahmen dieser Zukunftswerkstatt, wie auch im Segelalltag der GREIF, die Rolle des Fördervereins Rahsegler e.V. und seiner Mitglieder, ohne die ein Betrieb des Schiffes nicht möglich wäre.

 

Im Ergebnis dieser Beratungen haben sich Vertreter des Vereins, der Politik und der Verwaltung in mehreren Beratungen verständigt und die vorgeschlagenen Maßnahmen sondiert. Insbesondere wurde auch erörtert, in welcher Form die Vorstellungen des Vereins in das Zukunftskonzept integriert und die Verantwortung des Vereins gestärkt werden kann.

Die vertretenen Fraktionen signalisierten, dass die Stadt auch weiterhin an dem Schiff und dem Betrieb der GREIF als Segelschulschiff festhält, mit dem grundsätzlichen Ziel, den durch die Stadt auszugleichenden Verlust zu senken.

Das vom Vorstand des Vereins erarbeitete Strategiepapier wurde mit breiter Mehrheit von den Mitgliedern des Vereins bestätigt.

 

Der nun vorliegende Maßnahmeplan greift zurück auf die Vorschläge, die im Rahmen der Zukunftswerkstatt für den künftigen Betrieb des STZ unterbreitet wurden und enthält die Vorschläge, die sich zu einem erheblichen Teil in dem bereits mit Vertretern aller Fraktionen erörterten Strategiepapier des Fördervereins Rahsegler Greif e.V. wiederfinden. Sie verfolgen das Ziel, den Zuschussbedarf für das See- und Tauchsportzentrum in den Folgejahren kontinuierlich zu reduzieren.

Berücksichtigt und gegengerechnet wurden auch der Aufwand bzw. Investitionen für die Umsetzung der Maßnahmen, außer dem Investitionsaufwand für einen möglichen, moderaten Umbau der GREIF. 

 

Mittelfristig (bis 2020) wird ein Potential von ca. 167 TEUR ausgewiesen:

 

                                                                                                    in TEUR

 

2016

2017

2018

2019

2020

Einnahmeerhöhungen

35,9

69,9

89,9

109,9

129,9

Ausgabenreduzierungen

68,6

94,6

104,6

104,6

104,6

Aufwand

69,2

67,2

67,2

67,2

67,2

Investitionen

27,0

40,0

0,0

0,0

0,0

Ergebnisverbesserung gegenüber 2015

8,3

57,3

127,3

147,3

167,3

 

 

Der Verlustausgleich erfolgt aus dem städtischen Haushalt, THH 11, Produkt 62.300. In Höhe der Ergebnisverbesserung wird der Haushalt der Stadt  (Ergebnis- und Finanzhaushalt) entlastet.

 

Um die Umsetzung der Maßnahmen zu erreichen, ist der Betrieb des See- und Tauchsportzentrums auch auf Leitungsebene zu professionalisieren. Insbesondere sind eine laufende Analyse der Erlössituation bei den verschiedenen Fahrten und deren ständige Optimierung notwendig. Dem Einsatz neuer Marketinginstrumente sowie verbesserter Buchungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmesituation hat eine laufende Erfolgskontrolle zu folgen. Der Personaleinsatz innerhalb des See- und Tauchsportzentrums ist ebenfalls zu optimieren.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.09.2015 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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07.09.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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08.09.2015 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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09.09.2015 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft

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14.09.2015 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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28.09.2015 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich