Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/411

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Prioritätenlisten gemäß Anlagen zur Mittelbeantragung für die Sanierungsförderprogramme 2016.

Reduzieren

Sachdarstellung

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss B 181-08/10 vom 28.06.2010 sind „alle Maßnahmen der Städtebauförderung, die im Haushalt des folgenden Jahres eingestellt werden sollen, zwecks Mittelbeantragung den zuständigen Gremien der Bürgerschaft in Form einer Prioritätenliste vorzulegen. Da die Beantragung der Mittelzuweisung jeweils bis zum 15. Oktober für das jeweilige Folgejahr zu erfolgen hat, ist die Vorlage entsprechend zu terminieren.“

 

Für die Programmgebiete, für die das nächste Jahr Fördermittel beantragt werden sollen, sind die Prioritätenlisten im Anhang beigefügt. Bei den Programmgebieten handelt es sich um die „Innenstadt und Fleischervorstadt“ und „Schönwalde II“. Für die weiteren Programmgebiete Schönwalde I und Ostseeviertel Parkseite werden seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern keine Städtebaufördermittel mehr zugewiesen; für diese Gebiete sind keine Mittelbeantragungen mehr möglich.

Gemäß Festlegung des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V (MWBT) ist für die Gebiete „Innenstadt und Fleischervorstadt“ (SSV 161) und „SOS Fleischervorstadt“ (SSV 162) sowie für „SUB Schönwalde II“ (SSV 198) und „SOS Schönwalde II“ (SSV 199) jeweils nur ein Programm zu beantragen. Im Gespräch am 23. Juli 2015 wurde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch das MWBT mitgeteilt, dass für die „Innenstadt und Fleischervorstadt“ nur Mittel aus dem Programm „Stadtumbau Ost – Programmteil Aufwertung“ und für „Schönwalde II“ nur Mittel aus dem Programm „Die Soziale Stadt – Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf“ beantragt werden können.

 

Die Höhe der beantragten Mittel richtet sich nach der Antragstellung im letzten Jahr. Die Haushaltsanmeldung der Eigenanteile erfolgt im Kernhaushalt und wird nach Bekanntwerden der bewilligten Mittel auf das notwendige Maß reduziert.

 

Die Prioritätenlisten sind in jeweils vier Kategorien unterteilt:

 

Kategorie A:

Hier handelt es sich um unabweisbare laufende und wiederkehrende Aufgaben, die durch Verträge bereits gebunden sind oder die über Bescheide oder Vorankündigungen im jeweils nächsten Haushaltsjahr zu realisieren sind.

 

Kategorie B,

enthält jene Maßnahmen, die durch frühere Beschlüsse oder Planungen für eine Weiterführung vorgesehen sind. Dies können unter Umständen auch Bauabschnitte oder die Fortführung von Teilleistungen sein.

 

In Kategorie C sind dann alphabetisch alle vorgesehenen Maßnahmen für das noch freie zu beantragende Mittelvolumen dargestellt.

 

Kategorie D:

Zurzeit nicht im Antragsvolumen vorgesehene Maßnahmen, die in den Folgejahren vorbehaltlich der Zustimmung eingestellt oder durch andere Förderprogramme abgesichert werden müssten.

 

Die spätere Realisierung dieser Maßnahmen ist nunmehr abhängig,

  1. von der Bestätigung/Veränderung durch die Bürgerschaft mit diesem Beschluss
  2. der grundsätzlichen Bewilligung in einer noch nicht vorhersehbaren Höhe durch Bescheid des Landesförderinstitutes im Folgejahr,
  3. der Wiedervorlage der an den konkret bewilligten Mitteln ausgerichteten Prioritätenlisten in der Bürgerschaft im Jahre 2015 gemäß Bürgerschaftsbeschluss B 181-08/10 und letztlich
  4. an der liquiden Bereitstellung der bewilligten Mittel in verschiedenen Kassenjahren.

 

Die Aufteilung der Mittel erfolgt in der Regel über den Bescheid des Landesförderinstitutes in Fünfjahresscheiben.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.09.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

Erweitern

08.09.2015 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

Erweitern

14.09.2015 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

28.09.2015 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig