Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/877
Grunddaten
- Betreff:
-
Berechnung der Abfallgebühren auf der Basis von Grund- und Leistungsgebühren ab 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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07.04.2008
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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08.04.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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05.05.2008
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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03.06.2008
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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02.06.2008
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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30.06.2008
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt
1. Neue Rahmenbedingungen für die Erstellung einer neuen Abfallgebührensatzung
1.1 Die Abfallgebühren werden, beginnend ab dem 01.01.2009, auf der Basis von Grund – und Leistungsgebühren berechnet.
1.2 Der Entwurf einer solchen neuen Gebührensatzung ist den Bürgerschaftsgremien bis September/ Oktober 2008 vorzustellen.
1.3 Für Sperrmüll: Sperrmüll aus privaten Haushalten wird auf schriftliche Anforderung
1x jährlich ohne zusätzliche Gebühren abgeholt.
Weiterhin soll 1x jährlich eine Selbstanlieferung möglich sein (näheres regelt die Satzung)
1.4 Für Bioabfälle: Die Anlieferung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist in der Grundgebühr enthalten.
Die Anlieferung von Firmen, Garten- und Landschaftsbetrieben und anderen gewerblichen Anlieferern ist kostenpflichtig.
Für Garten- und Landschaftsbetriebe, die vertragliche Vereinbarungen mit der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH und der Wohnungsbaugenossenschaft eG bezüglich der Grünflächenpflege vor Mietergrundstücken abgeschlossen haben, gilt eine Sonderregelung.
2. Für die Anlieferung von Restabfallkleinmengen sind ab 2009 für Mengen bis 200kg 10€ zu entrichten.
3. Die AGAP setzt ihre Tätigkeit fort, um die abfallwirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des neuen Gebührenmodells zu analysieren, um die Kommunikation mit den Wohnungsgesellschaften weiter zu entwickeln und um die Einführung eines Verwiegesystems ab 2011/2012 zu diskutieren.
Sachdarstellung
Am 23.04.2007 wurde die Arbeitsgruppe Abfallgebühren gegründet. Sie wurde als Gremium der Bürgerschaft beauftragt, im Konsens mit Verwaltung, politischen Parteien, Wohnungsgesellschaften, OTV und nicht zuletzt dem Entsorgungsbetrieb, Vorschläge für eine gerechtere Abfallgebührenberechnung zu unterbreiten.
Die im Beschlussvorschlag formulierten Eckpunkte für eine Neuberechnung der Gebühren sind das Ergebnis der bisherigen Arbeitsgruppentätigkeit.