Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/444

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Änderung der §§ 3 und 6 der Satzung vom 16.09.2013 für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 


Zurzeit gültiger Paragraph 3:

 

§ 3 Leistungen

  • Leistungen

Leistungsumfang

  • ÖPNV

-Für die 6-Fahrtenkarte für Erwachsene und die

6-Fahrtenkarte ermäßigt (Kinder 6-14 Jahre) wird eine Ermäßigung von 1,50 € auf den gültigen Tarif gewährt.

Auf die Monatskarte für alle KUS Inhaber und die

Monatskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende wird eine Ermäßigung von 5,00€ auf den gültigen Tarif gewährt. (siehe Anlage 2)

  • Freizeitbad ohne Sauna
  • Keine Zeitbegrenzung

Für Erwachsene ab 16 Jahre und Kinder ab 1 Meter Körpergröße wird eine Ermäßigung von 2,50€

(zzgl. Wochenendzuschlag) auf den gültigen Tarif gewährt.

Auf die Familienkarte 2 Erw. und 2 Kinder wird eine Ermäßigung von 7,50€ (zzgl. Wochenendzuschlag) auf den gültigen Tarif gewährt.

Familien mit 2 Erw. und 3 oder mehreren Kindern zahlen das gleiche Entgelt wie Familien 2 Erw. und 2 Kinder.

  • Bibliothek

Jahresgebühr 10,00 €

  • St. Spiritus

Kursermäßigung von 20 % bis 50 % Eintrittsermäßigung von 20 % bis 40 %

 

Alle Leistungen die von Vereinen und Institutionen getragen werden, sind in der Anlage nachrichtlich beigefügt. (siehe Anlage 1)

Alle mit dem KUS verbundenen Leistungen können erst ab dem Tag der Ausstellung in Anspruch genommen werden. Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch und sie werden nur solange gewährt, bis die hierfür eingeplanten Mittel aufgebraucht sind.

 

Neufassung:

 

§ 3 Leistungen

  • Leistungen

Leistungsumfang

  • ÖPNV

Ermäßigungen:

6-Fahrtenkarte für Erwachsene 1,50 €

6-Fahrtenkarte ermäßigt (Kinder 6-14 Jahre)  2,00€  Monatskarte für alle KUS Inhaber 5,00€

Monatskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende von 10€ gewährt

  • Freizeitbad ohne Sauna
  • Keine Zeitbegrenzung

Ermäßigungen:

Erwachsene ab 16 Jahre 2,50€

(zzgl. Wochenendzuschlag) auf den gültigen Tarif Kinder ab 1 Meter Körpergröße 4,00€

Familienkarte (unabhängig von der Anzahl der eigenen Kinder) 12,00€ (zzgl. Wochenendzuschlag) auf den gültigen Tarif

  • Bibliothek

Jahresgebühr 10,00 €

  • St. Spiritus

Kursermäßigung von 20 % bis 50 % Eintrittsermäßigung von  20 % bis 40 %

 

Die Verwaltung wird ermächtigt mit weiteren Leistungsanbietern Verträge zu Gewährung eines Zuschusses abzuschließen.

 

Alle Leistungen, die von Vereinen und Institutionen getragen werden, sind in der Anlage nachrichtlich beigefügt (siehe Anlage 1)

Alle mit dem KUS verbundenen Leistungen können erst ab dem Tag der Ausstellung in Anspruch genommen werden. Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch und sie werden nur solange gewährt, bis die hierfür eingeplanten Mittel aufgebraucht sind.

Zurzeit gültiger Paragraph 6:

 

§ 6 Einfluss der KUS- Leistungen auf bestehende Ermäßigungen in der Stadtverwaltung

 

Mit dieser Satzung wird der begünstigte Personenkreis folgender Satzungen ergänzt, Doppelleistungen werden nicht gewährt:

-Satzung der Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Unterrichtsgebühren für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule vom 30.05.2006

-Entgeltpreise Museum vom 01.07.2006

-Satzung und Gebührentarif der Stadtbibliothek  „Hans Fallada“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 20.02.2011

 

 

Neufassung:

 

§ 6 Einfluss der KUS-Leistungen auf bestehende Ermäßigungen in der Stadtverwaltung

 

Mit dieser Satzung wird der begünstigte Personenkreis folgender Satzungen ergänzt, Doppelleistungen werden nicht gewährt:

-Satzung der Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Unterrichtsgebühren für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule vom 30.04.2014

 

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Sachdarstellung

Im Oktober 2014 wurden die Mitglieder der AG „KUS“ von der Bürgerschaft berufen. Intensiv setzten sie sich mit der bestehenden Satzung und den Nutzerzahlen auseinander.
Im Jahr 2014 zusammen mit dem ersten Halbjahr (bis 30.06.2015) nutzten insgesamt 1616 Bürger_innen ab 3 Jahren das Angebot der Stadt.

 

Gespräche mit den Nutzer_innen ergaben, dass Busfahren und der Besuch des Freizeitbades auch trotz der Vergünstigungen kontenintensiv für Kinder und Familien sind.

 

Für die städtischen Haushalte 2015 und 2016 wurden je 20.000€ in die Haushaltssatzung eingestellt.

Voraussichtlich werden in den Haushaltsjahren je 15.800€ für die bereits ausgewiesenen Leistungserbringungen benötigt.

 

Bei gleichbleibenden Nutzer_innenzahlen erhöht sich mit den Änderungen die Summe auf jährlich ca. 18.800€. @-><-@

 

Finanzierung

 

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

10

35100.54190000

Zuschuss KUS

20.000

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2015

20.000

15.800

0,00

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten

 

Ja                  Nein:

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

 

1

2016

35100.54190000

20.000

Weiterführung KUS

20.000

 

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Beschlüsse

Erweitern

19.10.2015 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

Erweitern

02.11.2015 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

16.11.2015 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich