Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/477
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermögensauseinandersetzung mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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19.10.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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02.11.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.11.2015
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald gemäß § 12 Abs. 1 des Landkreisneuordnungsgesetzes M-V (LNOG M-V) abzuschließen und ermächtigt den Oberbürgermeister, alle zum Vertragsschluss erforderlichen Erklärungen abzugeben. Diese Ermächtigung gilt auch für den Fall, dass eine notarielle Beurkundung einzelner Erklärungen zum Vertragsvollzug oder des gesamten Vertrages erforderlich wird.
Soweit erforderlich, beschließt die Bürgerschaft, die für die Zahlung an den Landkreis geplanten Haushaltsmittel des Jahres 2015 in das Jahr 2016 zu übertragen.
Sachdarstellung
Gemäß § 12 Absatz 1 S. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreisneuordnungsgesetz - LNOG M-V) haben nach der Kreisgebietsreform am 4. September 2011 die eingekreisten Städte mit dem Landkreis, in den sie eingekreist wurden, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung der Rechtsfolgen, die sich aus der Einkreisung ergeben, zu schließen. Im Rahmen der Auseinandersetzung sind die für die künftige Aufgabenerfüllung erforderlichen Vermögensgegenstände gegen einen angemessenen Wertausgleich zu übertragen. Gleiches gilt für die Rechte und Pflichten aus Verträgen, die im Zusammenhang mit den übergehenden Aufgaben und Gegenständen abgeschlossen wurden.
Die Vertreter des Landkreises Vorpommern-Greifswald und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald haben sich in einem zeitaufwendigen Verhandlungsprozess auf den anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur abschließenden Regelung der Vermögensauseinandersetzung nach § 12 Abs. 1 LNOG M-V geeinigt.
Grundlage und Leitfaden für das Verfahren und die Verhandlungen zur Vermögensauseinandersetzung war neben den gesetzlichen Regelungen des LNOG M-V der Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport zur Umsetzung des Landkreisneuordnungsgesetzes (LNOG M-V) mit den Hinweisen zur Vermögensauseinandersetzung beim Vollzug des LNOG M-V vom 21. Juli 2011.
Zwischen den Verhandlungspartnern bestanden teilweise erheblich unterschiedliche Ansichten zu Rechts- und Bewertungsfragen der zu übertragenden Vermögenswerte und einzelner Regelungsbereiche. Dies betraf u. a. das anzuwendende Bewertungsverfahren, die Sonderrücklage für den Rettungsdienst und den Ausgleich von Rückstellungen wegen Altersteilzeit. Daneben führten die Sichtung umfangreichen Aktenmaterials sowie die notwendige Vermögensbewertung zu einem langwierigen Verfahren. Regelungsinhalt des Vertrages sind insbesondere der Wertausgleich für Vermögensgegenstände, Vertragsüberleitungen, die Auseinandersetzung zu übergegangenen Gebührenhaushalten, der Umgang mit alten Forderungen der Stadt aus übergegangenen Aufgaben und die Folgen des Personalüberganges.
Der Vertragsentwurf ist Ergebnis beidseitigen Nachgebens und damit als einvernehmliche Gesamtlösung für die geregelten Fragen anzusehen. Die isolierte Betrachtung oder das Herauslösen einzelner Regelungen ist nicht möglich.
Zur Finanzierung des Wertausgleichs hat das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern dem Landkreis Vorpommern-Greifswald die Gewährung eines Zuschusses aus dem Kommunalen Aufbaufonds in noch unbezifferter Höhe in Aussicht gestellt.
Die Vereinbarung steht daher unter der aufschiebenden Bedingung, dass die vorgenannte Finanzierung des Wertausgleichs aus dem Kommunalen Aufbaufonds durch eine rechtsverbindliche Zusage des Landes gesichert ist. Der öffentlich-rechtliche Vertrag bedarf der Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern sowie der Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland.
Der Landkreis hat im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung auf Grundlage des Vertrages an die Stadt einen Wertausgleich von insgesamt 9.880.732,35 EUR zu zahlen. Hiervon entfallen ein Betrag in Höhe von 9.338.101,39 EUR auf den investiven, sowie der Betrag von 542.630,96 EUR auf den laufenden Bereich.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
11 |
61200.29920000/76950000 |
Außerordentliche Auszahlung Rückstellung Vermögensausgleich LK |
1.500.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2016 |
0 |
0 |
-1.232.492,55 |
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Deckungsvorschlag: Übertragung der Auszahlungsermächtigung von 2015 nach 2016
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2015 |
61200.29920000/76950000 Übertragung der- Auszahlungsermächtigung von 2015 nach 2016 |
1.232.492,55
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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91,4 kB
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2
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öffentlich
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97,4 kB
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3
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öffentlich
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974,9 kB
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4
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öffentlich
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4,4 MB
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5
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öffentlich
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30,3 kB
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6
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öffentlich
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120,6 kB
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7
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öffentlich
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40,6 kB
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8
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öffentlich
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43,7 kB
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9
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öffentlich
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21,1 kB
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10
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öffentlich
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43,6 kB
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11
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öffentlich
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52,2 kB
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12
|
öffentlich
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67,1 kB
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13
|
öffentlich
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33 kB
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14
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öffentlich
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27,3 kB
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15
|
öffentlich
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38,7 kB
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16
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öffentlich
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142,3 kB
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