Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/488
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2014 des See- und Tauchsportzentrums – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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19.10.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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02.11.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.11.2015
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 des See- und Tauchsportzentrums – Eigenbetrieb der Hansestadt Greifswald (STZ) – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht wird mit
einer Bilanzsumme von 265.539,44 EUR
davon einem Eigenkapital von 220.712,05 EUR
und einem Jahresverlust von 272.446,72 EUR
festgestellt.
Der Jahresverlust 2014 des See- und Tauchsportzentrums – Eigenbetrieb der Hansestadt Greifswald (STZ) – in Höhe von 272.446,72 EUR wird durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage des STZ ausgeglichen.
- Dem Betriebsleiter wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
- Die Bürgerschaft nimmt die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Waren) als Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2015 durch den Landesrechnungshof M-V zur Kenntnis.
Sachdarstellung
Zu 1. und 2.
Laut § 28 EigVO M-V und Eigenbetriebssatzung des See- und Tauchsportzentrums sind der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht durch die Bürgerschaft festzustellen. Des Weiteren hat die Bürgerschaft über die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie über die Entlastung des Betriebsleiters zu beschließen.
Der Jahresverlust 2014 des See- und Tauchsportzentrums – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald – beträgt 272.446,72 EUR. Weitergehende Erläuterungen zum Jahresabschluss sind den Anlagen zu entnehmen.
Letztmalig soll der Jahresverlust 2014 durch eine Entnahme aus den Rücklagen ausgeglichen werden. Trotz Verrechnung des Jahresverlustes mit den allgemeinen Rücklagen ist die nach § 9 Abs. 1 EigVO M-V geforderte angemessene Eigenkapitalausstattung von mindestens 30% gegeben. Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 83,1 % der Bilanzsumme.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 28.08.2015 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, allerdings mit Hinweis auf eine wesentliche Beanstandung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes.
Der vollständige Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 kann in der Bürgerschaftskanzlei oder in der Geschäftsstelle des Eigenbetriebes See- und Tauchsportzentrum, Am Hafen 3, Greifswald eingesehen werden.
Zu 3.
Alle fünf Jahre hat ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers für den Jahresanschluss zu erfolgen. Den Auftrag vergibt der Landesrechnungshof. Die standardisierte Ausschreibung für den Eigenbetrieb erfolgte im Mai 2015. Nach Auswertung der Angebote hat der Oberbürgermeister als Betriebsleiter dem Landesrechnungshof die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Waren) als Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2015 ff. empfohlen.
Finanzierung |
Ergebnishaushalt |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
11 |
6.2.3.00-57310000 |
Sonstige Finanzaufwendungen an Eigenbetriebe |
272.446,72 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2014 |
321.000,00 |
272.446,72 |
48.553,28 |
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Das Ergebnis 2014 des Eigenbetriebes STZ wird im Ergebnishaushalt 2014 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald berücksichtigt und führt zur Verminderung der Finanzanlage STZ per 31.12.2014.
Für den Finanzhaushalt 2014 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ergeben sich keine Auswirkungen, da ein liquiditätsmäßiger Ausgleich nicht erfolgt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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763,8 kB
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