Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/494

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald schließt sich der

„Resolution für die angemessene Anhebung der kommunalen Beteiligungsquote im Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern 2016“ des Städte- und Gemeindetags Mecklenburg-Vorpommern (Anlage 1) an.

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den  Oberbürgermeister der Landesregierung und den demokratischen Fraktionen des Landtages folgenden Beschluss zu übermitteln und die Landesregierung zu einer Stellungnahme aufzufordern:

Die Bürgerschaft kritisiert, dass im Rahmen der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ab 2016 auf eine Verbandsanhörung verzichtet wurde. Die Bürgerschaft macht darauf aufmerksam, dass sie zukünftig im Sinne eines positiven Zusammenwirkens zwischen Land und Kommunen eine entsprechende Beteiligung erwartet. 

Die Bürgerschaft macht darauf aufmerksam, dass das vorliegende Landeshaushaltsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz für die Jahre 2016 und 2017 den Anforderungen an eine angemessene kommunale Finanzausstattung nicht gerecht werden. Die Bürgerschaft hält eine Erhöhung der kommunalen Beteiligungsquote daher für dringend geboten, um eine lebendige und funktionierende kommunale Selbstverwaltung sicherzustellen

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Sachdarstellung

 

Die Anpassung des FAG M-V ab 2016 soll im Landeshaushaltsgesetz und im Haushaltsbegleitgesetz erfolgen. Auf eine Verbandsanhörung wurde verzichtet. Stattdessen hat das Innenministerium auf das Haushaltsberatungsverfahren im Landtag verwiesen. Dieses Vorgehen ist im Sinne eines positiven Zusammenwirkens zwischen Land und Kommunen kritikwürdig. Dies ist um so mehr der Fall, da gegenüber dem Referentenentwurf des FAG weitere Änderungen erfolgten, die nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt waren.

 

Eine Verbandsanhörung wäre auch angezeigt gewesen, da der vorgelegte Entwurf des Landeshaushalts für die Jahre 2016/2017 nicht den Anforderungen an eine auskömmliche kommunale Finanzausstattung gerecht wird.

Um so wichtiger ist es nun, im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen im Landtag, gegenüber der Landesregierung und gegenüber den demokratischen Landtagsfraktionen auf die kritische kommunale Finanzsituation hinzuweisen. Es ist nicht gerechtfertigt, dass eine jetzt erforderliche Erhöhung der kommunalen Beteiligungsquote mit Verweis auf die grundlegende Novellierung des FAG im Jahr 2018 abgelehnt wird.

Eine Neugestaltung und Anpassung im Jahr 2018 kommt zu spät.

Bereits heute müssen Investitionen finanziert, kommunale Infrastruktur erhalten, Vereine unterstützt, Sport, Kultur und Jugendförderung sichergestellt werden.

 

Die Bürgerschaft fordert daher eine Erhöhung der kommunalen Beteiligungsquote.

Dies ist angezeigt, da sich die Finanzsituation der Kommunen und des Landes auseinander entwickelt. Die Einnahmesituation des Landes entwickelt sich besser als die der Kommunen. Während im Landeshaushalt seit Jahren Überschüsse in Millionenhöhe erwirtschaftet werden, verschlechtert sich die finanzielle Lage vieler Kommunen weiter. Der kommunale Finanzierungssaldo beläuft sich für das Jahr 2014 auf -10 Millionen Euro (2013: 0 Euro und 2012: -28 Millionen Euro).

Gleichzeitig ist ein erheblicher Anstieg der kommunalen Kassenkredite zu verzeichnen. Diese sind zum Ende des Jahres 2014 auf einen Rekordwert von mehr als 700 Millionen Euro gestiegen. Das ist ein Anstieg in den letzten drei Jahren von etwa 200 Millionen Euro. Trotz der deutlich besseren Entwicklung auf Seiten des Landes lehnt die Landesregierung eine Erhöhung der Beteiligungsquote ab.

Handlungsfähige und starke Kommunen setzen aber eine angemessene Finanzierung voraus. Die demokratischen Fraktionen des Landestages sind daher aufgefordert, eine entsprechende Anpassung im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzunehmen.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

02.11.2015 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

16.11.2015 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich