Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/473
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffnung der Einbahnstraßenregelung für den Radverkehr in den Ostseevierteln Park- und Ryckseite
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
|
Beratung
|
|
|
20.10.2015
| |||
●
Geplant
|
|
Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV)
|
Beratung
|
|
|
13.10.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
02.11.2015
| |||
●
Geplant
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beratung
|
|
|
16.11.2015
| |||
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
|
Beschlussfassung
|
|
|
23.02.2016
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, ob in den Ostseevierteln Park- und Ryckseite Einbahnstraßen für den Radverkehr geöffnet werden können. Die Prüfung ist für jede Einbahnstraße gesondert und auch für die von der Stadtverwaltung als verkehrlich unbedeutend eingestuften Straßen durchzuführen. Mit Eigentümern von privaten Einbahnstraßen ist über eine entsprechende Prüfung in Abstimmung zu treten und eine Prüfung herbei zu führen.
Sachdarstellung
Mit der Öffnung von Einbahnstraßen für FahrradfahrerInnen hat die Stadtverwaltung in der Innenstadt jahrelang gute Erfahrung sammeln können. In den Ostseevierteln Park- und Ryckseite kommt diese Verkehrsbeschilderung noch nicht zum Einsatz.
Wie auch das gerade erfolgreich abgeschlossene Stadtradeln zeigt, verbringen die GreifswalderInnen viel Zeit und viele Kilometer auf Fahrrädern. Das Radfahren nimmt zu. Die Öffnung der Einbahnstraßenregelung vereinfacht das Radfahren, was im Sinne eines klimafreundlichen Verkehrs in Greifswald ist.
In den Ortsteilen gibt es durch bereits eingerichtete Tempo-30-Zonen gute Voraussetzungen für eine Öffnung der Einbahnstraßenregelung für FahrradfahrerInnen.
Die Einstufung einiger Straßenzüge in Straßen mit verkehrlicher Unbedeutsamkeit und teilweise private Besitzverhältnisse an Straßen erschweren offenbar die Öffnung von Einbahnstraßen für FahrradfahrerInnen in diesem Stadtviertel.Dennoch sollte auch die Öffnung dieser Straßen in die Prüfung einbezogen werden.